Aktivierende Hilfen
Grundsatz:
Die Unterstützungsleistungen nach dem SGB II zielen darauf ab, dass Personen im Leistungsbezug möglichst schnell unabhängig und eigenverantwortlich ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und mit eigenen Kräften bewältigen können.
Das SGB II („Grundsicherung für Arbeitsuchende“) versteht sich als eine aktivierende Unterstützung und Begleitung, die sich selbst überflüssig machen möchte – „Fördern und Fordern“ wurden als Schlüsselbegriffe eingeführt, um Hilfebedürftigkeit in einem Miteinander „auf Augenhöhe“ zu überwinden.
Mit der gezielten Förderung von Kompetenzen sollen unterstützungsbedürftige Menschen befähigt werden, ihre Probleme – insbesondere die Arbeitslosigkeit- zu überwinden.
Wie soll´s gehen?
Neben den Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes ist das erfolgreichste Instrument zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit die Motivation erwerbsfähiger, hilfebedürftiger Menschen im Leistungsbezug, die neben der Leistungssachbearbeitung auch eine Vermittlungsfachkraft zur Seite gestellt bekommen.
Die Vermittlungsfachkräfte unterstützen individuell auf dem Weg (zurück) in den Arbeitsmarkt. Durch regelmäßige persönliche Kontakte lernen sich die Vermittlungsfachkraft und die betroffene Person kennen. Gemeinsam soll eine individuelle Strategie zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit gesucht, gefunden und verbindlich festgelegt werden.
Die Grundlage für die Umsetzung und weitere Zusammenarbeit ist immer der gemeinsam erarbeitete Integrationsplan, der verbindlich die einzelnen Entwicklungsschritte sowie Unterstützungs- und Förderleistungen festlegt.