Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zusätzliche finanzielle Mittel für Familien, die über ein geringes Einkommen verfügen. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll der Zugang zu weiteren Bildungsangeboten erleichtert werden. Neben der Unterstützung im schulischen und außerschulischen Bereich, soll auch die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im sozialen und kulturellen Bereich (z.B. Spiel und Sport im Verein) ermöglicht werden.
Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem
Die Abrechnungen erfolgen als Geld- und Direktzahlungen.
Organisiert die Kindertageseinrichtung oder die Schule in eigener Zuständigkeit Tagesausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten werden die Kosten, die abgerechnet werden, in voller Höhe übernommen.
Ausgeschlossen sind zusätzliche Ausgaben während des Schul- oder Kitaausflugs, z.B. Taschengeld.
Im laufenden Schuljahr wird ein Zuschuss von insgesamt 156 € bewilligt.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Kinder und Jugendliche bis 15. Jahren, die laufend Leistungen nach dem SGB II beziehen, bekommen zu Beginn eines Schuljahres 104 €. Zur Schuljahreshälfte folgt ein weiterer Betrag von 52 €.
(Bei Kindern unter 7 Jahren und ab 15 Jahren sowie bei Einschulung außerhalb der regulären Termine reichen Sie bitte eine Schulbescheinigung ein.)
Sofern Sie bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, i6t ein gesonderter Antrag für den Schulbedarf nicht erforderlich. Der Zuschuss wird automatisch mit den SGB II – Leistungen ausgezahlt.
Müssen Schülerinnen und Schüler für den Besuch der von ihnen „ausgewählten nächstgelegenen Schule“ mit dem Zug oder Bus fahren, kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten bewilligt werden.
Im Regelfall werden die Kosten für die Schülerbeförderung von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen/ Schulbeförderung übernommen. Sofern eine Kostenübernahme nicht stattfindet, bitten wir Sie beim JobCenter Mainz-Bingen einen Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen.
Angewiesen ist der Schüler oder die Schülerin auf die Schülerbeförderung, wenn ihm nicht zugemutet werden kann, den Weg zur Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Es kommt in erster Linie auf die Entfernung zwischen dem Wohnort und der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges an. Die Zumutbarkeit richtet sich aber auch nach den örtlichen Besonderheiten und den persönlichen Umständen des Schülers. Es sind jeweils die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen. Wichtig ist auch, dass diese Kosten nicht von anderen öffentlichen Trägern (z.B. von der KV Schulabteilung) übernommen werden.
Bei der Beurteilung der „nächstgelegenen Schule“ kann die Fachabteilung die persönliche Wahl der Schülerin oder des Schülers berücksichtigen, wenn sich die Schülerin oder der Schüler sich für einen besonderen Bildungsgang/besondere Schulform (z.B. Sportgymnasium) entscheidet.
Schülerinnen und Schüler können eine angemessene Lernförderung erhalten, sofern der Klassenlehrer oder der Fachlehrer dies für erforderlich und unbedingt notwendig erachtet und keine vergleichbaren schulischen Angebote vorhanden sind. Die Lernförderung muss geeignet sein die schulrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Wichtig ist, dass sich die schulrechtlichen Leistungen der Schülerin oder des Schülers verbessern. Die Versetzung in die nächste Klasse ist dabei nicht ausschlaggebend.
Die Erforderlichkeit der Lernförderung ist zu verneinen, wenn das verfolgte Ziel lediglich eine bloße Notenverbesserung oder eine Verbesserung des Leistungsniveaus zum Erreichen einer besseren Schulartempfehlung sein soll.
Eine Bescheinigung des Fach- oder Klassenlehrers ist vorzulegen.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und Freizeiten.
Bildung und Teilhabe auf einen Blick
Hauptantrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Formblatt 1: Schulfahrt/-Ausflug, Klassen- bzw. KITA-Fahrt
Formblatt 2: Schülerbeförderung
Formblatt 3: Nachhilfe / Lernförderung
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
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Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
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Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
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Kreisverwaltung
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Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
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HIV-Beratung und -Test:
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Impfsprechstunde:
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Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
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Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
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Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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