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Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zusätzliche finanzielle Mittel für Familien, die über ein geringes Einkommen verfügen. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll der Zugang zu weiteren Bildungsangeboten erleichtert werden. Neben der Unterstützung im schulischen und außerschulischen Bereich, soll auch die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im sozialen und kulturellen Bereich (z.B. Spiel und Sport im Verein) ermöglicht werden.

 
 
 

Wer kann einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen?

Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem

  • SGB II
  • SGB XII, Wohngeldgesetz,
  • Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

    beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

    Die Antragsteller
    • dürfen noch keine 25 Jahre alt sein,
    • sollten eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
    • Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sein.

    Wichtig ist, dass der Antrag für jedes Kind gesondert und grundsätzlich vor Deckung des Bedarfs gestellt wird. Bitte nutzen Sie die hierfür die vorgesehenen Antragsformulare.

    Die Abrechnungen erfolgen als Geld- und Direktzahlungen.

    Schul- und Kitaausflüge

    Organisiert die Kindertageseinrichtung oder die Schule in eigener Zuständigkeit Tagesausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten werden die Kosten, die abgerechnet werden, in voller Höhe übernommen.

    Ausgeschlossen sind zusätzliche Ausgaben während des Schul- oder Kitaausflugs, z.B. Taschengeld.

    Schulbedarf

    Im laufenden Schuljahr wird ein Zuschuss von insgesamt 156 € bewilligt.

    Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Kinder und Jugendliche bis 15. Jahren, die laufend Leistungen nach dem SGB II beziehen, bekommen zu Beginn eines Schuljahres 104 €. Zur Schuljahreshälfte folgt ein weiterer Betrag von 52 €.

    (Bei Kindern unter 7 Jahren und ab 15 Jahren sowie bei Einschulung außerhalb der regulären Termine reichen Sie bitte eine Schulbescheinigung ein.)

    Sofern Sie bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, i6t ein gesonderter Antrag für den Schulbedarf nicht erforderlich. Der Zuschuss wird automatisch mit den SGB II – Leistungen ausgezahlt.

    Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule

    Müssen Schülerinnen und Schüler für den Besuch der von ihnen „ausgewählten nächstgelegenen Schule“ mit dem Zug oder Bus fahren, kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten bewilligt werden.

    Im Regelfall werden die Kosten für die Schülerbeförderung von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen/ Schulbeförderung übernommen. Sofern eine Kostenübernahme nicht stattfindet, bitten wir Sie beim JobCenter Mainz-Bingen einen Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen.

    Angewiesen ist der Schüler oder die Schülerin auf die Schülerbeförderung, wenn ihm nicht zugemutet werden kann, den Weg zur Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Es kommt in erster Linie auf die Entfernung zwischen dem Wohnort und der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges an. Die Zumutbarkeit richtet sich aber auch nach den örtlichen Besonderheiten und den persönlichen Umständen des Schülers. Es sind jeweils die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen. Wichtig ist auch, dass diese Kosten nicht von anderen öffentlichen Trägern (z.B. von der KV Schulabteilung) übernommen werden.

    Bei der Beurteilung der „nächstgelegenen Schule“ kann die Fachabteilung die persönliche Wahl der Schülerin oder des Schülers berücksichtigen, wenn sich die Schülerin oder der Schüler sich für einen besonderen Bildungsgang/besondere Schulform (z.B. Sportgymnasium) entscheidet.

    Lernförderung (Nachhilfe)

    Schülerinnen und Schüler können eine angemessene Lernförderung erhalten, sofern der Klassenlehrer oder der Fachlehrer dies für erforderlich und unbedingt notwendig erachtet und keine vergleichbaren schulischen Angebote vorhanden sind. Die Lernförderung muss geeignet sein die schulrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Wichtig ist, dass sich die schulrechtlichen Leistungen der Schülerin oder des Schülers verbessern. Die Versetzung in die nächste Klasse ist dabei nicht ausschlaggebend.

    Die Erforderlichkeit der Lernförderung ist zu verneinen, wenn das verfolgte Ziel lediglich eine bloße Notenverbesserung oder eine Verbesserung des Leistungsniveaus zum Erreichen einer besseren Schulartempfehlung sein soll.

    Eine Bescheinigung des Fach- oder Klassenlehrers ist vorzulegen.

    Mittagsverpflegung

    Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege werden in voller Höhe übernommen.

    Soziales und kulturelles Leben

    Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und Freizeiten.

     
     

    Zuständigkeiten und Kontakte

    Kontakt

    • Frau Hoffmann

      Jobcenter Mainz-Bingen
      Finanzen, Controlling und Sonderaufgaben
      Fachbereichsleiterin
      +49 6132 787 - 6300
      E-Mail schreiben

    Ingelheim

    • Frau Bahus

      Jobcenter Mainz-Bingen
      Finanzen, Controlling und Sonderaufgaben
      +49 6132 787 - 6305
      E-Mail schreiben

    Bingen, VG Rhein-Selz (Dalheim bis Friesenheim in alphabetischer Reihenfolge)

    • Frau Luff

      Jobcenter Mainz-Bingen
      Finanzen, Controlling und Sonderaufgaben
      +49 6132 787 - 6304
      E-Mail schreiben

    VG Rhein-Selz (Guntersblum bis Weinolsheim in alphabetischer Reihenfolge)

    • Frau Windisch

      Jobcenter Mainz-Bingen
      Finanzen, Controlling und Sonderaufgaben
      +49 6132 787 - 6306
      E-Mail schreiben

    VG Nieder-Olm

    • Herr Mayer-Berg

      Jobcenter Mainz-Bingen
      Finanzen, Controlling und Sonderaufgaben
      +49 6132 787 - 6302
      E-Mail schreiben

    VG Gau-Algesheim, VG Rhein-Nahe

    • Frau Eberhart

      Jobcenter Mainz-Bingen
      Finanzen, Controlling und Sonderaufgaben
      +49 6132 787 - 6303
      E-Mail schreiben

    VG Bodenheim, Budenheim, VG Sprendlingen-Gensingen

    • Frau Haubrich

      Jobcenter Mainz-Bingen
      Finanzen, Controlling und Sonderaufgaben
      +49 6132 787 - 6350
      E-Mail schreiben
     
     
     

    Abrechnungen der Mittagsverpflegung und Nachhilfe/Lernförderung aller Gemeinden

    Kontakt

    • Frau Götz

      Jobcenter Mainz-Bingen
      Finanzen, Controlling und Sonderaufgaben
      +49 6132 787 - 6308
      E-Mail schreiben

    Kontakt

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Georg-Rückert-Straße 11
    55218 Ingelheim am Rhein
    06132/787-0
    krsvrwltngmnz-bngnd

    Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

    Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

    Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

    Öffnungszeiten
    Bürgerbüro

    Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
    Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
    Donnerstag 8 bis 18 Uhr
    Freitag 8 bis 12:30 Uhr

    Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:

    Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
    Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
    Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
    Freitag 9 bis 12 Uhr

    Sprechzeiten Allgemeine Bauverwaltung,  Bauaufsicht,  Bauförderung:

    Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
    Donnerstag 14 bis 18 Uhr

    HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
    Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

    Medien- und Kommunikationsbüro

    Kontakt

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen 

    Medien- und Kommunikationsbüro 
    Georg-Rückert-Straße 11
    55218 Ingelheim am Rhein
    prssmnz-bngnd

    Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind

    Bardo Faust, Pressesprecher
    Tel. 0 61 32 / 7 87-1012

    Dörte Emrich 
    Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15

    Jana Hollstein 
    Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14

    Maike Zehetner
    Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17

    Mehr zum Medienbüro finden Sie 

    Kfz-Zulassungsstelle Bingen

    Kontakt

    Kfz-Zulassungsstelle Bingen

    55411 Bingen am Rhein

    Tel. 0 67 21 / 91 71-0
    Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
    E-Mail: [email protected]

    Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. 

    Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

    Kontakt
    Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

    St.-Ambrogio-Ring 11
    55276 Oppenheim

    Tel. 0 61 33 / 94 03-0
    Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
    E-Mail: [email protected]

    Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.  

    Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

    Kontakt
    Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen
    Große Langgasse 29
    55116 Mainz
    Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
    Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
    Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
    Donnerstag 8 bis 18 Uhr
    Freitag 8 bis 12:30 Uhr

    Sprechzeiten:

    Allgemeine Verwaltung
    Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
    Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
    Freitag 9 bis 12 Uhr

    Sprechzeiten Empfang:

    Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
    Donnerstag 8 bis 18 Uhr
    Freitag 8 bis 12.30 Uhr

    Belehrungen gem. §43 IfSG:
    Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier. 

    HIV-Beratung und -Test:
    Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail 

    Impfsprechstunde:
    Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail

    Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail

    Kreuzhof Nieder-Olm

    Kontakt

    Besuchsadresse: Kreuzhof 1
    55268 Nieder-Olm

    Postadresse: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
    Georg-Rückert-Straße 11
    55218 Ingelheim am Rhein

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
    Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
    Donnerstag 8 bis 17 Uhr
    Freitag 8 bis 12:30 Uhr

    Sprechzeiten:
    Allgemeine Verwaltung

    Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
    Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
    Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
    Freitag 9 bis 12 Uhr

    Jobcenter

    Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

    Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

    Kontakt

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen
    JobCenter
    „Neue Ingelheimer Mitte“
    Konrad-Adenauer-Str. 3
    55218 Ingelheim

    06132/787-6000

    Faxnummer 06132/787-6099

    Sprechzeiten

    Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)

    Sparkasse Rhein-Nahe
    Konto-Nr.: 300 003 50
    Bankleitzahl: 560 501 80
    IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
    BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE

    oder

    Rheinhessen Sparkasse
    BLZ: 553 500 10
    Konto-Nr.: 100 0111 54
    IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
    BIC: MALADE51WOR

    Jobcenter Mainz-Bingen

    Sparkasse Rhein-Nahe
    BLZ:  560 501 80
    Konto-Nr.: 170 591 06
    IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
    BIC: MALADE51KRE

    Ihre Behördennummer 115

    Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.

    De-Mail

    ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.

    Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:

    krsvrwltngmnz-bngnd-mld

    Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

    Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).

    Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
    Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

    Wir sind Mainz-Bingen - Imagefilm des Kreises

    „Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.

    Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht

    Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/FORMATFABRIK GmbH medien & kommunikation