Um die Mitglieder des Kreistages zu entlasten und um die fachliche Kompetenz in Spezialgebieten zu wahren, unterstützen Ausschüsse als Fachgremien den Kreistag.
Jeder Ausschuss setzt sich personell anders zusammen, wobei in der Regel mindestens die Hälfte eines Ausschusses mit Kreistagsmitgliedern besetzt sein muss. Außer Kreistagsmitgliedern können den Gremien sonstige wählbare Bürgerinnen und Bürger des Landkreises angehören.
Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse basiert grundsätzlich auf dem Ergebnis der Wahlen im Kreistag. Die Wahlzeit der Ausschüsse entspricht in der Regel der Dauer der Wahlzeit des Kreistages, d.h. fünf Jahre.
Der Kreistag hat gemäß seiner Hauptsatzung neben dem Kreisausschuss weitere acht Ausschüsse gebildet.
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Landrätin Dorothea Schäfer.
Der Ausschuss befasst sich insbesondere mit
Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf.
Der Ausschuss befasst sich insbesondere mit der Vorberatung von Beschlüssen des Kreisausschusses bzw. des Kreistages in Angelegenheiten von umwelt-, klima- und verkehrspolitscher Bedeutung, zum Beispiel:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Landwirtschaft ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Kreisbeigeordneter Erwin Malkmus.
Der Ausschuss befasst sich insbesondere mit der Vorberatung von Beschlüssen des Kreisausschusses bzw. des Kreistages, die wirtschaftliche bzw. landwirtschaftliche Aspekte betreffen, zum Beispiel:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Der bzw. die Vorsitzende sowie der/die stellvertretende Vorsitzende wird aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder gewählt.
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes und im dazugehörigen Landesausführungsgesetz geregelt. Außerdem sind auch die Festlegungen in der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mainz-Bingen zu beachten.
Drei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder sind entweder Kreistagsmitglieder oder Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus Frauen und Männer zusammen, die auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden, wobei Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände gleichermaßen zu berücksichtigen sind.
In den Jugendhilfeausschuss werden zudem als beratende Mitglieder von den entsprechenden Stellen entsandt: Vertreter/in der Verwaltung, Beauftragte/r für Jugendsachen der Polizei, Richter/in für Vormundschafts-, Familien- oder Jugendsachen; Vertreter/in der Arbeitsagentur und des Gesundheitsamtes; Lehrervertreter/in; kommunale Frauenbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau; Vertreter/in der Interessen ausländischer junger Menschen, des Kreisjugendringes, der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, der jüdischen Kultusgemeinde, der kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden und eine Vertretung des Kreiselternausschusses für Kindertagesstätten.
Zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses gehören alle Angelegenheiten der Jugendhilfe:
Der Kreisausschuss ist ein besonderer Pflichtausschuss des Kreistages.
Er entspricht dem Haupt- und Finanzausschuss auf Gemeindeebene und setzt sich ausschließlich aus Kreistagsmitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt Landrätin Dorothea Schäfer.
Der Kreisausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht dem Kreistag vorbehalten sind und entlastet so den Kreistag von zahlreichen Detailentscheidungen.
Zu seinen Aufgaben, die im Wesentlichen in der Hauptsatzung geregelt sind, gehören insbesondere die
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Der Ausschuss wählt ein Kreistagsmitglied zum/zur Vorsitzenden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des Landkreises, der ihm vom Landrat vorgelegt wird. Zur Rechnungsprüfung gehört es, zu kontrollieren, ob der Haushaltsplan eingehalten wurde, die einzelnen Rechnungsbeträge vorschriftsmäßig begründet und belegt sind und die Verwaltung sparsam und wirtschaftlich geführt worden ist.
Diese Überprüfung dient der Vorbereitung der Entlastung der Landrätin und der Kreisbeigeordneten durch den Kreistag.
Der Schulträgerausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf.
Dem Schulträgerausschuss gehören neben Mitgliedern des Kreistages auch an den Schulen des Landkreises tätige Lehrer/innen sowie Eltern der Schülerschaft an sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, da es im Landkreis auch berufsbildende Schulen gibt. Weiterhin entsendet die Kreisschülerschaft Mainz-Bingen ein beratendes Mitglied in den Schulträgerausschuss.
Der Schulträgerausschuss befasst sich u.a. mit
Der Sozialausschuss ist ein freiwilliger Ausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Frau Kreisbeigeordnete Almut Schultheiß-Lehn.
Der Sozialausschuss befasst sich u.a. mit der Vorberatung aller Beschlüsse des Kreisausschusses bzw. des Kreistages mit sozialen Aspekten, zum Beispiel:
Der Werksausschuss ist ein Pflichtausschuss des Kreistages. Den Vorsitz führt Landrätin Dorothea Schäfer.
Der Werksausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten, die den Eigenbetrieb „Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Mainz-Bingen“ betreffen.
Hierzu gehören insbesondere folgende Themenbereiche:
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
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Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
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Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
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Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
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Donnerstag 8 bis 18 Uhr
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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