Schul-IT
Als innovativer Bildungslandkreis in Rheinland-Pfalz haben wir es uns zur Aufgabe gemacht unsere Schulen mit den modernsten Medien auszustatten und die Digitalisierung an den Schulen aktiv zu fördern. Als Schulträger sind wir verantwortlich für 21 weiterführende Schulen im Landkreis Mainz-Bingen (siehe Hinweis).
Bereits seit einigen Jahren verfügen wir über eine kreiseigene Schul-IT, die vielfältige Aufgaben für die Schulen bewältigt.
Das Aufgabengebiet umfasst den IT-Support, die Ausstattungsplanung, die Umsetzung, die Inbetriebnahme und Fehlerbehebung, sowie Projektarbeiten und Förderanträge.
Die Schulen in unserer Trägerschaft verfügen über sehr moderne IT-Infrastrukturen, strukturierte Netzwerkverkabelung, WLAN-Netzwerke, PC-Labore und vieles mehr.
Viele der rund 1.100 unterrichtsbezogenen Klassen- und Fachräume sind bereits mit Präsentationsmedien wie Laser-Projektoren oder interaktiven Tafelsystemen ausgestattet.
iPad Online-Anträge
FAQ zur Nutzung von iPads im Schulbetrieb – Schuljahr 2025/2026
Information zu den iPads der 7. Generation
1. Warum müssen iPads der 7. Generation zurückgegeben werden?
Apple stellt ab Herbst 2025 (genauer Termin ist bisher nicht bekannt) für iPads der 7. Generation keine Systemupdates (iPadOS 26) mehr bereit. Ohne diese Updates können keine sicherheitsrelevanten Patches mehr installiert werden.
Folge: Die Geräte dürfen aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nicht mehr im schulischen Netzwerk betrieben werden. Weiterhin ist nicht sichergestellt, dass bei einem abgekündigten Betriebssystem Applikationen (Apps) zuverlässig und problemfrei laufen können.
2. Gilt das auch für private iPads der 7. Generation?
Ja. Auch private iPads der 7. Generation dürfen ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr im Unterricht eingesetzt werden, siehe „Folge“ unter Punkt 1.
3. Welche iPads dürfen weiterhin verwendet werden?
Ab Herbst 2025 (nach dem neuen iOS-Update) sind folgende Modelle zugelassen:
iPad der 8. Generation
iPad der 9. Generation
Neuere Modelle (z. B. iPad 10, iPad Air, iPad Pro), sofern sie regelmäßig mit Updates versorgt werden
Nicht mehr zulässig: iPads der 6. und 7. Generation
Bitte beachten Sie, dass die iPads der zwar zulässigen, aber älteren Generationen womöglich nicht über die gesamte Schulzeit der Schülerinnen und Schüler mit entsprechend aktuellem Betriebssystem versorgt werden. Nähere Angaben hierzu finden Sie auf den Seiten des Herstellers.
4. Muss ich als Elternteil ein neues iPad kaufen?
Nur wenn Sie keinen Anspruch auf ein Leihgerät (Lernmittelfreiheit) haben und weiterhin eine Teilnahme am digitalen Unterricht erforderlich ist.
Bitte sprechen Sie vor der Anschaffung eines neuen Geräts mit der Schule, um sicherzustellen, dass das Gerät geeignet ist.
5. Welche Voraussetzungen muss ein privates iPad erfüllen?
Es muss aktuelle Sicherheitsupdates vom Hersteller erhalten.
Es sollte in das MDM-System des Schulträgers eingebunden werden. Nur dann ist die Nutzung des schulischen WLANs und der schulischen Apps möglich.
6. Wie funktioniert die MDM-Einbindung eines privaten iPads?
Füllen Sie das Formular „MDM-Einwilligung Schüler iPad“ aus.
Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Nachgang wird Ihnen frühestens ab dem neuen Schuljahr ein Einbindungstermin per Mail zugesandt.
7. Wer erhält ein Leihgerät vom Schulträger?
Schülerinnen und Schüler, die an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) teilnehmen, erhalten auf Antrag ein kostenloses Leihgerät. Den Antrag zur Lernmittelfreiheit finden Sie hier.
8. Muss ich einen neuen Antrag stellen, obwohl mein Kind / meine Kinder bereits ein iPad vom Schulträger nutzen und wir weiterhin lernmittelbefreit sind?
Ja, für die neuen Apple iPads muss ein neuer Antrag gestellt und die Nutzungsvereinbarungen akzeptiert werden. Diesen finden Sie hier.
9. Wann und wie erfolgt die Rückgabe der iPads der 7. Generation?
Rückgabe erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres an der Schule (Termine werden noch bekannt gegeben). Die Geräte sollten auf Werkseinstellungen zurückgesetzt sein. Bitte bringen Sie das gesamte Zubehör mit (Ladekabel, Netzteil, ggf. Schutzhülle & Stift)
10. Muss auch Zubehör zurückgegeben werden?
Ja, bitte geben Sie folgendes Zubehör vollständig zurück:
- iPad
- Ladekabel und Netzteil
- Schutzhülle & Stift
11. Gibt es Ausnahmen für den Abiturjahrgang?
Ja. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 (Schuljahr 2025/2026) dürfen ihr iPad der 7. Generation ausnahmsweise bis zum Abitur weiter nutzen
12. Ich bin unsicher, welches iPad mein Kind nutzt – wie finde ich das heraus?
Öffnen Sie auf dem iPad:
Einstellungen → Allgemein → Info
Dort sehen Sie unter „Modellname“ z. B. „iPad (7. Generation)“
13. An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Bitte wenden Sie sich an:
- Digitalkoordinator/in Ihrer Schule für pädagogische Fragen
- Schul-IT der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter support@mainz-bingen.de oder 06132-787-2280 für technische und organisatorische Fragen zur Geräteausstattung
14. Kann das bisher genutzte iPad übernommen werden?
Leider kann das bisher genutzte iPad nicht übernommen werden, da die Kreisverwaltung Mainz-Bingen aktiv in den Markt eingreifen und somit gegen §85 der Gemeindeordnung verstoßen würde
FAQs allgemein
Informationen zur iPad-Ausleihe
1. Für welche Schulen gilt das Angebot ein kostenfreies Apple iPad bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu beantragen?
Das Angebot gilt für lernmittelbefreite Schüler*Innen die eine Schule in Trägerschaft des Landkreises Mainz-Bingen besuchen.
Realschulen plus:
Kaiserpfalz-Realschule plus Ingelheim
Christian-Erbach Realschle plus Gau-Algesheim
Rochus-Realschule plus mit Fachoberschule Bingen
Carl-Zuckmayer-Realschule plus mit Fachoberschule Nierstein
IGS:
IGS Kurt Schumacher Ingelheim
IGS Nieder-Olm
IGS Gerhard Ertl Sprendlingen
IGS An den Rheinauen Oppenheim
Gymnasien:
Sebastian-Münster-Gymnasium Ingelheim
Stefan-George-Gymnasium Bingen
Hildegardis Gymnasium Bingen
Gymnasium Nieder-Olm
Gymnasium Nackenheim
Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim
Förderschulen:
Albert-Schweitzer-Schule Ingelheim
Rhein-Nahe-Schule Bingen
Elisabethenschule Sprendingen
Selztalschule Nieder-Olm
Landskronenschule Oppenheim
Berufsbildende Schulen:
Berufsbildende Schule Ingelheim
Beurfsbildende Schule Bingen
Die Umsetzung erfolgt anhand der individuellen schulischen Medienkonzepten der einzelnen Schulen.
2. Wer kann ein iPad beantragen?
Ab dem Schuljahr 2023/2024 können nur noch Schüler*Innen für die Lernmittelfreiheit besteht, ein kostenfreies iPad beantragen. Für die Beantragung benötigen Sie das Bewilligungsschreiben für die Lernmittelfreiheit. Einen Antrag zur Bestellung eines iPad zur Ausleihe finden Sie unter iPad Online-Anträge (Antrag-iPad-Schueler-LMF).
3. Woher bekomme ich ein iPad wenn ich keine Lernmittelfreiheit habe?
Schüler*Innen ohne Anspruch auf Lernmittelfreiheit können keinen Antrag mehr ab dem Schuljahr 2023/2024 auf eine entgeltliche Ausleihe bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen stellen. Für die Teilnahme am digitalen Unterricht ist die Beschaffung eines Apple iPads erforderlich. Die digitalen Lehr- und Lerninhalte bestimmt die jeweilige Schule. Daher empfehlen wir Ihnen im Zweifel vor der Anschaffung eines privaten Apple iPads Rücksprache mit Ihrer Schule zu halten.
Der Kauf eines Apple iPads bei einem Apple zertifizierten Händler bietet einige Vorteile für Sie. Ggf. erhalten Sie neben einem Bildungsrabatt auch z.T. die Möglichkeit das Gerät zu einer 0%-Finanzierung zu erwerben und kostengünstig gegen Schäden zu versichern.
Es ist auch möglich ein bereits vorhandenes Apple iPad oder ein Gebrauchtgerät schulisch zu nutzen, solange es die Mindestanforderungen (ab Herbst 2025 Apple iPad 8. Generation, 64 GB Speicherplatz, aktuellstes iPadOS-Betriebssystem) erfüllt. Der Kauf eines Apple iPads hängt mit individuellen Bedürfnissen ab. Daher kann eine Empfehlung des Schulträgers nicht ausgesprochen werden.
In jedem Fall ist die Einbindung in das Mobile Device Management (MDM) unserer kreiseigenen Schul-IT zwingend notwendig, so das Schülerinnen und Schüler Zugriff auf das schulische WLAN ihrer Schule sowie die schulisch genutzten Apps kostenfrei erhalten.
Schülerinnen und Schüler, die eine kreiseigene Schule des Landkreises Mainz-Bingen besuchen, erhalten zudem einen kostenfreien Support der Geräte durch unsere Schul-IT- Administratoren.
Um das iPad in das Mobile Device Management (MDM) einbinden zu dürfen, benötigt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen eine Einverständniserklärung (Nutzungsvereinbarung). Diese finden Sie unter iPad Online-Anträge (Einwilligungserklaerung).
Bitte beachten Sie, dass für die Einbindung des Gerätes in unser MDM das iPad auf Werkseinstellung zurücksetzen müssen. Es ist somit zwingend erforderlich, dass vor der Einbindung ein Backup erstellt wird, um die Daten nach der Einbindung auf dem iPad wiederherstellen zu können.
4. Regelungen zur Nutzung eines iPads der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
1. Schülerinnen und Schüler die an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen, müssen nach dem Schuljahresbeginn 2025/2026 das iPad der 7. Generation an den Schulträger zurückgeben. iPads der 8. Generation und 9. Generation, die über den Schulträger entliehen sind, können weiterhin genutzt werden.
HINWEIS: Wird das iPad beschädigt, so muss der Schaden angezeigt und Schadenersatz geleistet werden. Ein Ersatzgerät wird durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen nicht gestellt und muss sodann für die Teilnahme am digitalen Unterricht eigenständig beschafft werden.
2. Kann ich auch während des laufenden Schuljahres noch ein iPad beantragen? Wenn ja, wie kann ich es beantragten?
Nur Schülerinnen und Schüler für die Lernmittelfreiheit besteht, ist es jederzeit möglich ein iPad zu beantragen. Die Vorgehensweise ist unter Punkt 1 dieser FAQ beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass die iPads nicht täglich ausgeliefert werden. Ja nach Anzahl der Anträge wird ggfs. nur einmal im Monat eine iPad Lieferung an die Schulen durchgeführt.
Wir empfehlen das iPad im Vorfeld (noch vor den Sommerferien) für das kommende Schuljahr zu beantragen und nicht bis zum Beginn des neuen Schuljahres zu warten.
5. Sind die Geräte durch die Kreisverwaltung versichert?
Nein, die Geräte sind nicht über die Kreisverwaltung Mainz-Bingen versichert. Im Rahmen der 1-zu-1 Tablet-Ausstattung, welche seit dem Schuljahr 2020/2021 besteht, konnten wir Erfahrungen und erste verlässliche Zahlen zu den iPad Schäden sammeln. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine „Sammelversicherung“ für die Kreisverwaltung Mainz-Bingen nicht wirtschaftlich.
6. Was habe ich im Schadensfall zu tun?
Im Schadensfall eines ausgeliehenen iPad´s der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist eine Schadensmeldung (Schadensmeldung) auszufüllen. Anschließend wird ein Termin mit dem 1st-Level-Support an der Schule vereinbart. Mitzubringen ist nur das beschädigte iPad ohne Zubehör.
Das iPad wird anschließend weiter an die Kreisverwaltung zur Ermittlung des Schadensersatzes gegeben. Von dort erhalten Sie dann die Höhe des zu zahlenden Schadenersatzes.
Im Schadenfall wird der Restwert des Gerätes ermittelt. Die zu zahlende Schadenssumme errechnet sich aus dem Wert des Tablet abzüglich einer Abschreibung von zurzeit 8,39 € je Nutzungsmonat. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Schadensmitteilung. In der Regel wird die Schadensmitteilung zu Beginn eines jeweiligen Quartals verschickt. Sobald der Schaden durch den Zahlungspflichtigen beglichen wurde, besteht die Möglichkeit, das beschädigte Geräte ausgehändigt zu bekommen. Nähere Informationen erhalten Sie durch die Sachbearbeiter. Sollten Sie von diesem Recht nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Gebrauch machen, führen wir das beschädigte iPad einem anerkannten, nachhaltigem und zertifizierten Recycling-Prozess zu. Alle Daten werden datenschutzkonform gelöscht und das Gerät wird entsprechend gesetzlicher Vorgaben recycelt.
7. Was sind die Vorteile eines Elternfinanzierten iPad-Modells?
- Eltern/Schüler können sich iPad nach jeweiligen Bedürfnissen beschaffen und individualisieren (Größe des iPads, Hülle, Stift, Tastatur, etc.)
- Kauf oder 0%-Finanzierung über 36 Monate (ohne Schufa-Auskunft) möglich
- Schnelle Lieferung des Geräts zum Schüler nach Hause oder wahlweise an Schule
- Gerät ist von Anfang an in Besitz des Schülers und kann nach Schulzeit für bspw. Studium, Ausbildung, etc. weitergenutzt werden
- Kostengünstige Versicherung über 36 Monate möglich, die jegliche Schäden abdeckt
8. Warum muss speziell ein Apple-Gerät beschafft werden?
Seitens der Verwaltung und zwei unserer Schulen (Gymnasium Nackenheim, IGS Sprendlingen) wurden mit digitalen Endgeräten verschiedener Hersteller und Betriebssysteme Pilotprojekte zur Nutzung dieser im schulischen Kontext durchgeführt. Wissenschaftlich wurden diese Pilotprojekte von der JGU Mainz begleitet. Ergebnis dieser Pilotprojekte war, dass Apple iPads mit dem iPadOS-System die bestmöglichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Digitalisierung an Schulen bieten.
Zudem lassen sich Apple-Geräte am zuverlässigsten zentral verwalten und supporten.
9. Aus welchem Grund werden keine Android oder Windows Tablets beschafft?
Die Vielzahl der Hersteller in diesen Hardwarebereichen verursachen einen sehr hohen Administrationsaufwand. Die Einführung wäre nicht nachhaltig. Zusätzlich kann nicht immer gewährleistet werden, dass die unterschiedliche Hardware auch mit entsprechenden Sicherheitsupdates sowie Aktualisierungen der Apps durch die Hersteller versorgt werden. Die Hersteller verwenden in der Regel angepasste Softwareversionen. Unter Umständen sind die Geräte somit nicht auf dem gleichen technischen Stand. Dadurch besteht die Situation, dass bestimmte unterrichtsrelevante Funktionen nicht vorhanden sind.
10. Gibt es für Lehrkräfte auch eine iPad-Ausleihe?
Die Lehrkräfte der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mainz-Bingen erhalten die identischen Geräte wie die Schüler*Innen.
Endet das Dienstverhältnis oder wird die Unterrichtstätigkeit länger als sechs Monate, insbesondere wegen Krankheit oder Elternzeit, unterbrochen, ist das iPad nebst Zubehör der Kreisverwaltung unaufgefordert zurückzugeben.
11. Was ist zu tun bei einem Schulwechsel?
Im Falle eines Wechsels an eine Schule außerhalb des Landkreises Mainz-Bingen muss das iPad nebst Zubehör in der Schule beim zuständigen Supporter abgegeben werden. Hier empfiehlt sich eine Terminvereinbarung über support@schulit.org.
Betrifft der Schulwechsel eine Schule innerhalb des Landkreises Mainz-Bingen, so muss ein Schulwechsel-Formular (Schulwechsel) ausgefüllt und von der neuen Schule bestätigt werden. Dieses Formular finden Sie unter allgemeine iPad-Vordrucke.
12. Kann das iPad nach der Laufzeit in den persönlichen Besitz übergehen?
Aufgrund von kommunalrechtlichen Bedingung ist dies nicht möglich. Die Geräte können leider nicht in den persönlichen Besitz übergehen.
Vorliegend würde aktiv in den Markt eingriffen und die Merkmale eines Betriebs gewerblicher Art erfüllt werden. Der Verkauf von iPads gehört demnach nicht zu den originären Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung und sollte lediglich ein Angebot an die Schülerinnen und Schüler darstellen. Ein solches Tätigwerden fällt unter die Merkmale des § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO und ist daher nicht zulässig, da ein privater Dritter diese Verkäufe in aller Regel mit Gewinnerzielungsabsicht vornimmt.
13. Aufhebung der Vertragslaufzeit?
Nein, obwohl in der ursprünglichen Nutzungsvereinbarung eine Rückgabe des aktuellen Gerätes vorgesehen war, hat die Verwaltung nun, mit der Umstellung des iPad-Projektes, entschieden die 4-Jahresfrist für die „Bestandskunden“ auszusetzen. Somit kann das iPad noch über die 4 Jahre hinaus so lange genutzt werden, bis es nicht mehr funktionsfähig ist bzw. das aktuellste iPadOS-Betriebssystem nicht mehr verfügbar ist.
14. Welches iPad-Modell und Zubehör erhalte ich?
Wir setzen grundlegend iPads mit einem WLAN (WiFi)-Zugang ein, ohne Mobilfunkmodul. Es gibt keinen Anspruch auf ein neues Gerät, gegebenenfalls werden auch bestehende Geräte wieder in die Verteilung gegeben. Auch die Entwicklung der Geräte durch die Hersteller ist ein kontinuierlicher Prozess. Aus diesem Grund kann sich das Modell auch unterscheiden. Dennoch erhalten die Schüler*Innen Geräte, die die Anforderungen der Schulen erfüllen.
Es werden Geräte ab der 8. Generation eingesetzt, je nach weiterer Entwicklung und Lieferbarkeit können sich die Speichergrößen ändern und somit unterscheiden.
Alle iPads verfügen über ein sogenanntes Retina-Display und sind mit einem Bluetooth-Stift „beschreibbar“. Das Zubehör besteht aus einem Netzteil (Netzteil ist ab Auslieferung 2025 nicht mehr Bestandteil der Auslieferung), einem Ladekabel, einer Schutzhülle sowie einem Stift.
15. Fallen Kosten für die Einbindung der privaten Endgeräte in das MDM an?
Ihr privates Endgerät wird von der Schul-IT der Kreisverwaltung Mainz-Bingen kostenfrei in das Mobile Device Management System eingebunden. Zur Vereinbarung eines Termins für die Einbindung des privaten iPads können Sie unser Onlineformular unter (Einwilligungserklaerung) nutzen. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Email. Im Nachgang erhalten Sie von den jeweiligen 1st-Level-Administratoren einen Einbindungstermin, welcher in der Schule der betreffenden Schülerin / des betreffenden Schülers stattfindet.
16. Müssen die Eltern für Apps zur Nutzung im Unterricht bezahlen?
Die Kreisverwaltung fördert die Beschaffung von Apps für die Schulen. Eine Unterscheidung zwischen iPads der Kreisverwaltung und privaten Endgeräten besteht nicht.
17. Erfüllt die "ständige" Ortung der iPads die Datenschutzbestimmungen?
Die Geräte werden nicht ständig geortet. Mobile Device Management Systeme verfügen über solche Funktionen, in der Regel über entsprechende Apps, die zur Verwaltung der Geräte auf diese ausgebracht wird. Das Mobile Device Management, welches wir für die iPads einsetzen, ist ein speziell für die Schulen entwickeltes System, dass wir sowie auch andere Schulträger einsetzen bzw. durch die Landesregierung im Rahmen von "Medienkompetenz macht Schule" eingesetzt wurde und wird. Das Gerät ermittelt - wie bei allen IP basierten technischen Geräten üblich - einen "Standort" an das Mobile Device Management, welcher sich aus der IP Adresse des Providers zusammensetzt. Dies bedeutet konkret, dass die Adressübermittlung der öffentlichen Provideradresse stattfindet. Somit kann als Standort Düsseldorf angezeigt werden, wenn sich das Tablet mit einem WLAN in Mainz verbunden hat. Eine Ortung des Gerätes ist nur möglich, wenn eine entsprechende Verlustmeldung durch die Schule bzw. den Nutzer an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen erfolgt. In diesem Fall wird das Gerät durch die Schul-IT auf "LOST (Verloren)" gesetzt. Das Gerät wird für den Nutzer gesperrt. Dieser sieht auf dem Gerät, dass das Gerät gesperrt wurde und die Ortungsfunktion aktiviert wird. Das Gerät bleibt gesperrt bis dieses durch die Schul-IT wieder entsperrt wurde. Eine solche Ortung erfolgt nur in Abstimmung mit der Schule bzw. dem Nutzer.
18. Ersetzen die iPads jetzt die Schulbücher?
Der Wechsel von einem gedruckten zu einem ausschließlich digitalen Schulbuch ist nur zulässig, wenn das gedruckte Buch am Ende des Schuljahres seinen Ausleihzyklus vollendet hat. Für einen solchen Wechsel muss sich die Schule entscheiden, ob sie ein gedrucktes oder digitales Schulbuch einführen will. Beides gleichzeitig ist nicht zulässig (Ausnahme Print-Plus-Lizenzen). Somit erfüllen viele Schulbücher bisher noch nicht die Anforderungen der Schule an „digitale Schulbücher“. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist nicht für den Einsatz von digitalen Schulbüchern verantwortlich, dies liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz und den jeweiligen Schulen.
Allgemeine iPad-Vordrucke
iPad Online-Formulare
Hinweis:
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mainz-Bingen:
Förderschule Ingelheim, Förderschule Nieder-Olm, Förderschule Bingen, Förderschule Oppenheim, Förderschule Sprendlingen, RS+ Ingelheim, RS+ Gau-Algesheim, RS+ Nierstein, IGS Ingelheim, IGS Sprendlingen, IGS Oppenheim, IGS Nieder-Olm, Gymnasium Ingelheim, Gymnasium Bingen, Hildegardisschule Bingen, Gymnasium Nackenheim, Gymnasium Nieder-Olm, Gymnasium Oppenheim, BBS Bingen, BBS Ingelheim
Kontaktdaten
Fragen rund um die iPad Antragstellung
Den zuständigen Sachbearbeiter Herr Eric Heimen erreichen Sie telefonisch über 06132 / 787 – 2290 oder über eine E-Mail an: support@schulit.org
Vor-Ort-Tage des regionalen 1st-Level-Schul-IT-Support
Region Nierstein-Oppenheim
Der Vor-Ort-Support findet täglich von 8:00-13:00 Uhr, freitags 14-tägig in den geraden Wochen statt:
Montag: Gymnasium Oppenheim
Dienstag: Integrierte Gesamtschule Oppenheim
Mittwoch: Gymnasium Oppenheim
Donnerstag: Realschule Nierstein
Freitag: Förderschule Oppenheim
1st-Level-Supporter: Herr Greß
Region Nieder-Olm
Der Vor-Ort-Support findet Montag-Freitag von 8:00-13:00 Uhr, freitags 14-tägig in den geraden Wochen statt.
Montag: Integrierte Gesamtschule Nieder-Olm
Dienstag: Gymnasium Nieder-Olm
Mittwoch: Integrierte Gesamtschule Nieder-Olm
Donnerstag: Gymnasium Nieder-Olm
Freitag: Förderschule Nieder-Olm
1st-Level-Supporter: Herr Lill
Region Bingen
Der Vor-Ort-Support findet täglich von 9:00-13:00 Uhr, freitags 14-tägig in den geraden Wochen statt:
Montag: Realschule Bingen
Dienstag: Gymnasium Bingen
Mittwoch: Gymnasium Bingen
Donnerstag: Gymnasium Bingen Hildegardis
Freitag: Förderschule Bingen
1st-Level-Supporter: Herr Schmahl
Region Ingelheim
Der Vor-Ort-Support findet täglich von 8:00-13:00 Uhr, freitags 14-tägig in den geraden Wochen statt:
Montag Integrierte Gesamtschule Ingelheim
Dienstag: Gymnasium Ingelheim
Mittwoch: Realschule Ingelheim
Donnerstag: Gymnasium Ingelheim
Freitag: Förderschule Ingelheim
1st-Level-Supporter: Herr Scherer
BBS Bingen, BBS Ingelheim & Nackenheim
Der Vor-Ort-Support findet täglich von 8:00-13:00 Uhr statt:
Montag: Berufsbildende Schule Bingen
Dienstag: Berufsbildende Schule Ingelheim
Mittwoch: Berufsbildende Schule Bingen
Donnerstag: Gymnasium Nackenheim
Freitag: Berufsbildende Schule Ingelheim
1st-Level-Supporter: Herr Popov
Region Gau-Algesheim & Sprendlingen
Der Vor-Ort-Support findet montags, donnerstags und freitags 14-tägig in geraden Wochen von 8:00-13:00 Uhr statt:
Montag: Realschule Gau-Algesheim
Donnerstag: Integrierte Gesamtschule Sprendlingen
Freitag: Förderschule Sprendlingen
1st-Level-Supporter: Herr Pohl
Der Schul-IT Support ist zu den gängigen Arbeitszeiten
über die Schul-IT Hotline erreichbar unter: 06132 / 787 2280
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sofort an die nachfolgende E-Mail Adresse: support@schulit.org . An diese E-Mail-Adresse
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gesamte Schul-IT-Support-Team bearbeitet.

