Als innovativer Bildungslandkreis in Rheinland-Pfalz haben wir es uns zur Aufgabe gemacht unsere Schulen mit den modernsten Medien auszustatten und die Digitalisierung an den Schulen aktiv zu fördern. Als Schulträger sind wir verantwortlich für 20 weiterführende Schulen im Landkreis Mainz-Bingen (siehe Hinweis).
Bereits seit einigen Jahren verfügen wir über eine kreiseigene Schul-IT, die vielfältige Aufgaben für die Schulen bewältigt.
Das Aufgabengebiet umfasst den IT-Support, die Ausstattungsplanung, die Umsetzung, die Inbetriebnahme und Fehlerbehebung, sowie Projekt Arbeiten und Förderanträge.
Die Schulen in unserer Trägerschaft verfügen über sehr moderne IT-Infrastrukturen, strukturierte Netzwerkverkabelung, WLAN Netzwerke, PC-Labore und vieles mehr.
Viele der rund 1.100 unterrichtsbezogenen Klassen- und Fachräume sind bereits mit Präsentationsmedien wie Projektoren oder interaktiven Tafelsystemen ausgestattet.
Die Schülerinnen und Schüler an den kreiseigenen Schulen des Landkreises Mainz-Bingen verfügen über eine 1 zu 1 Tablet Ausstattung. Somit haben wir rund 16.000 Tablets im schulischen Einsatz, die ebenfalls komplett von der Schul-IT betreut werden.
1. Wie kann ich ein iPad beantragen?
iPads können ab dem 21. März 2022 vollständig über ein digitales Antragsformular beantragt werden.
Die Antragsstellung unterteilt sich in Anträge für die Schüler*Innen mit und ohne Lernmittelfreiheit sowie in Anträge für Lehrkräfte. Ab dem 21. März 2022 stellen wir Ihnen hier die Links zur Antragsstellung zur Verfügung.
In den zuvor genannten Online iPad Anträgen müssen alle Felder mit einem * ausgefüllt werden (Pflichtfelder). Bitte überprüfen Sie vor Antragstellung nochmals sorgfältig alle Angaben, unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Während der Antragsstellung müssen Sie in die Nutzungsvereinbarung sowie in die SEPA-Lastschriftbedingungen einwilligen. Eine SEPA-Lastschrift Einwilligung ist für Schüler*Innen welche Lernmittelfreiheit beziehen nicht erforderlich.
Schüler*Innen für die Lernmittelfreiheit besteht, erhalten das iPad kostenfrei. In diesem Fall ist keine Einwilligung in die SEPA-Lastschriftbedingungen erforderlich. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Lernmittelfreiheit besteht, empfehlen wir dies im Vorfeld zu prüfen, um eine schnelle Antragsbearbeitung zu gewährleisten.
Nur wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen kann ein iPad an die Schüler*Innen verteilt werden.
Nach erfolgter digitaler Antragstellung erhalten durch unser System eine automatisierte E-Mail mit Ihrem Online Antrag, der Nutzungsvereinbarung sowie den SEPA-Lastschriftbedingungen für Ihre Unterlagen. Sollten Sie Fragen zu der Antragstellung haben, können Sie einfach auf diese E-Mail antworten, diese wird sodann vollautomatisch an die zuständigen Sachbearbeiter*Innen weitergeleitet. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls Ihren SPAM-Ordner auf diese E-Mail.
2. Kann ich auch während des laufenden Schuljahres noch ein iPad für die Schüler*Innen beantragen? Wenn ja, wie kann ich dieses beantragen?
Es ist jederzeit möglich ein iPad für Schüler*Innen zu beantragen. Die Vorgehensweise ist unter Punkt 1 dieser FAQ beschrieben. Erfolgt die Beantragung des iPads während des laufenden Schuljahres, findet in regelmäßigen Abständen eine Auslieferung der Tablets an die Schulen statt. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die iPads nicht täglich ausgeliefert werden. Je nach Anzahl der Anträge wird ggfs. nur einmal im Monat eine iPad Lieferung an die Schulen durchgeführt. Wir empfehlen das iPad direkt für das Schuljahr zu beantragen und nicht bis zum Beginn des Schuljahres zu warten.
3. Muss ich für mein Kind unbedingt so ein iPad für 7,00€ pro Monat leihen?
Die Ausleihe eines iPads für 7,00 € im Monat ist ein Angebot der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, um die Digitalisierung an den Schulen zu unterstützen und zu fördern. Über den Einsatz der digitalen Medien im Unterricht entscheiden die Schulen im Rahmen ihrer Unterrichtsausrichtung, diese geht aus den Medienkonzepten der Schulen hervor. Die 7,00 € Leihgebühr beinhaltet das iPad, eine hochwertige Schutzhülle, einen digitalen Stift, den IT-Service, die Wartung der Geräte durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Für Eltern, die ohnehin an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen und dort von der Zuzahlung befreit sind, entfällt die Leihgebühr vollständig. Aber auch diese Eltern müssen, wie unter Punkt 1 beschrieben, ein iPad beantragen, um die Leih-iPads für ihre Kinder zu erhalten.
4. Sind die Geräte durch die Kreisverwaltung versichert?
Nein. Ein Versicherungsschutz besteht nicht. Im Rahmen der 1 zu 1 Tablet-Ausstattung, welche seit dem Schuljahr 2020/2021 besteht, konnten wir Erfahrungen und erste verlässliche Zahlen zu den iPad Schäden sammeln. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine „Sammelversicherung“ für die Kreisverwaltung Mainz-Bingen nicht wirtschaftlich. Im Rahmen der weiteren Erfahrungen sowie des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden wir gegebenenfalls diese Frage noch einmal aufnehmen.
5. Ich habe für mein Kind bereits ein iPad bzw. ein anderes Tablet angeschafft, kann dieses nicht im Unterricht verwendet werden?
Eigene iPads oder andere Tablets sollen nicht (mehr) im Unterricht verwendet werden. Andere (Android- oder Windows-)Tablets scheiden schon deswegen aus, weil die Apps und Lizenzen vollkommen andere als für das in iPads eingesetzte Betriebssystem iOS sein können. Die iPads des Landkreises Mainz-Bingen werden über ein sogenanntes Mobile Device Management (MDM) aus der Ferne administriert. Das bedeutet beispielsweise, dass für bestimmte Programme Lizenzen (durch die Schule) angeschafft werden und dann automatisch (aus Ingelheim) auf die iPads aufgespielt werden. Private Geräte können in das MDM nicht eingebunden werden. Andererseits können bestimmte Programme auf den Leih-iPads nicht gelöscht werden. Wenn man sie löscht, sind sie in wenigen Stunden wieder da. Auch das ist bei privaten Geräten natürlich anders.
Zudem hätten Schülerinnen und Schüler mit privaten Geräten unter Umständen Vorteile, wenn dort bestimmte (kostenpflichtige) Applikationen aufgespielt sind, die in den zentralen Leihgeräten absichtlich nicht vorhanden sind. Private iPads haben vielleicht auch eine Telefonfunktion („Cellular“) und könnten für Telefongespräche genutzt werden. Das würde den Schulalltag stören.
6. Aus welchen Gründen können keine privaten Tablets verwendet werden?
Die Verwaltung hat den Einsatz von privaten Endgeräten (BYOD = Bring your own Device) im Rahmen der Pilotprojekte geprüft. Der Einsatz privater Endgeräte zieht eine umfangreiche rechtliche Klärung für den Einsatz in den Schulen nach sich, sowie ebenfalls Haftungs- und Lizenzrechtliche Fragen. Aus diesen Gründen schließen wir aktuell eine Verwaltung eigener Geräte über das Mobile Device Management der Kreisverwaltung Mainz-Bingen aus. Geräte, die nicht über die Kreisverwaltung Mainz-Bingen verwaltet werden, können unter der Voraussetzung, dass die Schule den Einsatz privater Geräte im Unterricht vorsieht, verwendet werden. In einem solchen Fall übernimmt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen jedoch keine Haftung für Beschädigung oder Verlust. Weiterhin können aus lizenzrechtlichen Gründen auf den privaten Geräten keine kostenpflichtigen Apps installiert werden, die unter Umständen im schulischen Umfeld verwendet werden. Apps, die im Unterricht genutzt werden, müssen in diesem Fall von den Eltern getragen werden. Private Geräte können aus Gründen der IT-Sicherheit sowie des Datenschutzes nicht für die Nutzung der durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen gestellten pädagogischen Infrastrukturen freigeschaltet werden.
7. Ersetzen die iPads jetzt die Schulbücher?
Nein, bisher noch nicht. Die Schulen sowie die Kreisverwaltung Mainz-Bingen arbeiten eng mit dem Ministerium für Bildung sowie den Schulbuchverlagen an entsprechenden digitalen Lösungen. Erste Pilotprojekte wurden an einigen Schulen im Landkreis bereits durchgeführt, bzw. laufen aktuell noch. Viele Schulbücher erfüllen bisher noch nicht die Anforderungen der Schule an „Digitale Schulbücher“. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist nicht für den Einsatz von Digitalen Schulbüchern verantwortlich dies liegt in der Verantwortung der Ministerien und den Schulen.
8. Aus welchem Grund werden Geräte der Marke Apple iPad beschafft?
Bereits vor einiger Zeit wurde eine Marktanalyse durch die Verwaltung durchgeführt, welche entsprechend wissenschaftlich begleitet wurde. Ergebnis dieser Marktanalyse war, dass Geräte mit einem Apple iOS System die bestmöglichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Digitalisierung bieten. Im Rahmen von 2 Pilotprojekten an einer IGS sowie an einem Gymnasium wurden diese Erkenntnisse umfangreich erprobt. Die Ergebnisse zeigten, dass die Entscheidung die Richtige war.
9. Aus welchem Grund werden keine Android oder Windows Tablets beschafft?
Die Vielzahl der Hersteller in diesen Hardwarebereichen verursachen einen sehr hohen Administrationsaufwand. Die Einführung wäre nicht nachhaltig. Zusätzlich kann nicht immer gewährleistet werden, dass die unterschiedliche Hardware auch mit entsprechenden Sicherheitsupdates sowie Aktualisierungen der Apps durch die Hersteller versorgt werden. Die Hersteller verwenden in der Regel angepasste Softwareversionen. Unter Umständen sind die Geräte somit nicht auf dem gleichen technischen Stand. Dadurch besteht die Situation, dass bestimmte unterrichtsrelevante Funktionen nicht vorhanden sind.
10. Für wen gilt das Angebot des Landkreises Mainz-Bingen?
Das Angebot gilt für Schüler* Innen die eine Schule in Trägerschaft des Landkreises Mainz-Bingen besuchen (Realschulen plus, IGS, Gymnasien, Berufsbildende Schulen und Förderschulen). Die Umsetzung erfolgt anhand der individuellen schulischen Medienkonzepten.
Den sechs Schulen im Landkreis Mainz-Bingen, die unter einer anderen Trägerschaft stehen, kann dieses Angebot nicht unterbreitet werden, da der Landkreis für andere Schulträger ohne eigene Zuständigkeit kein Ausleihsystem einführen kann. Falls die zuständigen Träger ebenfalls Interesse an der Beschaffung von digitalen Endgeräten haben, stellt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen gerne ihre Unterlagen zur Verfügung und berät die Schulen. Auch können die Schulen für ihre digitale Ausstattung die jährlich vom Landkreis gezahlten freiwilligen Zuschussbeträge einsetzen. Grundsätzlich müssen die finanziellen Mittel bei einer solchen Investition vom zuständigen Schulträger selbst kommen.
11. Was ist das für ein iPad – Modell und wie lange behält man es?
Wir setzen grundlegend iPads mit einem WLAN (WiFi)-Zugang ein, ohne Mobilfunkmodul. Es gibt keinen Anspruch auf ein neues Gerät, gegebenenfalls werden auch bestehende Geräte wieder in die Verteilung gegeben. Auch die Entwicklung der Geräte durch die Hersteller ist ein kontinuierlicher Prozess, aus diesem Grund kann sich das Modell auch unterscheiden. Dennoch erhalten alle Schüler*Innen Geräte die die Anforderungen der Schulen erfüllen.
Aktuell setzen wir Geräte mit einer Größe von 10,2“ ein, je nach weiterer Entwicklung können sich die Speichergrößen unterscheiden. Für den Fall, dass die Geräte in der Beschaffung günstiger werden, erhalten Sie natürlich eine Anpassung der monatlichen Nutzungsentgelte. In diesem Fall informieren wir Sie schriftlich, per E-Mail oder über die Schulen.
Alle iPads verfügen über sogenanntes Retina-Display und sind mit einem Bluetooth-Stift „beschreibbar“. Die Nutzungsdauer ist derzeit auf vier Jahre ausgelegt, danach geben wir die in einen nachhaltigen Austauschprozess und ersetzen diese durch Geräte neuestem Standard. Das Zubehör besteht aus einem Netzteil, einem Ladekabel, einer STM Dux Schutzhülle sowie einem Logitech Crayon Stift.
12. Kann das iPad nach den 4 Jahren Laufzeit in den persönlichen Besitz übergehen?
Nein, aufgrund von kommunalrechtlichen Bedingungen können wir die Geräte leider nicht in den persönlichen Besitz übergehen lassen.
Vorliegend würden wir aktiv in den Markt eingreifen und die Merkmale eines Betriebes gewerblicher Art erfüllen. Der Verkauf von iPads gehört demnach nicht zu den originären Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung und sollte lediglich ein Angebot an die Schülerinnen und Schüler darstellen. Ein solches Tätigwerden fällt unter die Merkmale des § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO und ist daher nicht zulässig, da ein privater Dritter diese Verkäufe in aller Regel mit Gewinnerzielungsabsicht vornimmt.
13. Gibt es für Lehrkräfte auch diese iPads?
Ja, Lehrkräfte erhalten die identischen Geräte. Allerdings ist hier eine private Nutzung eingeschränkt. Es handelt sich dabei um iPads, die zur Ausstattung der Schule und bestimmter (Fach-) Räume gehören.
14. Ist dieses Angebot des Schulträgers durch die „Corona-Krise“ bedingt?
Der Landkreis Mainz-Bingen plante schon länger eine Ausstattung der Schüler*Innen mit Tablets. Das zeigen auch die Pilotprojekte an den Schulen in den vergangenen Jahren, die bereits auf eine flächendeckende Ausstattung gemeinsam mit den Schulen ausgerichtet wurden. Die Anschaffungen waren somit ohnehin geplant, aber nicht flächendeckend für alle Schüler*Innen ab dem Schuljahr 2020/2021. Die Krisensituation (Corona-Pandemie) und die damit verbundenen Schulschließungen, haben den Digitalisierungsprozess in allen Schulen erheblich beschleunigt.
Seit nunmehr über 2 Jahren besteht die Corona Pandemie. Ganze Klassen oder auch nur ein gewisser Anteil an Schüler*Innen befinden sich immer noch (temporär) im Home Schooling. Diese Situation zeigt, dass die Entscheidung Anfang Mai 2020 einstimmig im Kreistag beschlossenen Anschaffungen absolut richtig waren. Damit konnte bzw. kann verhindert werden, dass die Schülerinnen und Schüler, die bisher über keine Endgeräte verfügten oder nur sehr begrenzten Zugriff darauf hatten, von digitaler Bildung weitgehend ausgeschlossen werden. Die Leih-iPads können daher für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen.
15. Verfügen die Klassenzimmer über ausreichende Steckdosen um die iPads aufzuladen?
Grundsätzlich verfügen die Klassen- und Fachräume an den Schulen über eine entsprechende Anzahl an Steckdosen. Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem iPad gehört auch, dass die Schüler* Innen ein betriebsbereites iPad mit in den Unterricht bringen.
16. Genügen die technischen Infrastrukturen (WLAN / Breitbandanbindung) an den Schulen um einer solch hohen Belastung standzuhalten?
Der Breitbandausbau wird auch in den Schulen weiter ausgebaut. Hierzu gibt es ein entsprechendes Förderprogramm auf Bundesebene. Wir fokussieren den entsprechenden Glasfaserausbau. Die Schulen verfügen größtenteils über eine solide Anbindung sowie - wenn durch die Schule gewünscht - über entsprechende WLAN-Infrastrukturen. Der WLAN-Ausbau wurde im Rahmen der beantragten und erhaltenen Fördermittel aus dem Digital Pakt „Schule“ in den vergangenen Monaten fokussiert, sodass entsprechend stabilere Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Bis auf wenige Ausnahmen verfügen alle Schulen über flächendeckende WLAN Infrastrukturen die sich auf einem aktuellen Stand der Technik befinden und auch für die Zukunft sehr gut gerüstet sind.
17. Müssen die Eltern auch die Apps für die Nutzung im Unterricht bezahlen?
Die Kreisverwaltung fördert im Rahmen Ihrer Wirtschaftlichkeit die Beschaffung von Apps für die Schulen als freiwillige Leistung. Abhängig von den zur Verfügung stehenden Mittel können jedoch nicht alle Wünsche bzw. Apps berücksichtigt werden.
18. Aus welchem Grund werden die Tablets nicht über den Digital Pakt "Schule" bezahlt?
Der DigitalPakt "Schule" wurde vor der Corona-Pandemie auf Bundes- und Landesebene verabschiedet. Die Mittel hieraus sind, laut Förderrichtlinien, primär in die Schaffung und Erweiterung von digitalen Infrastrukturen an den Schulen zu investieren. Ein Bruchteil der Fördermittel können in digitale Endgeräte investiert werden. Aufgrund der Vorgaben in den Förderrichtlinien, können die Tablets nicht komplett aus diesen Mittel gezahlt werden. Der Landkreis Mainz-Bingen hat die Mittel wie vorgesehen in die Infrastrukturen der Schulen investiert. Hierunter fallen unter anderem die WLAN-Infrastrukturen sowie entsprechende Präsentationsmedien. Zusätzliche Mittel, wie diese aus dem Sofortausstattungsprogramm des Landes, welche zur Verfügung gestellt wurden, wurden beantragt und entsprechend ausgezahlt. Diese fließen komplett in die digitalen Endgeräte.
19. Erfüllt die "ständige" Ortung der iPads die Datenschutzbestimmungen?
Die Geräte werden nicht geortet. Mobile Device Management Systeme verfügen über solche Funktionen, in der Regel über entsprechende Apps, die zur Verwaltung der Geräte auf diese ausgebracht wird. Das Mobile Device Management, welches wir für die iPads einsetzen, ist ein speziell für die Schulen entwickeltes System, welches wir sowie auch andere Schulträger einsetzen bzw. durch die Landesregierung im Rahmen von "Medienkompetenz macht Schule" eingesetzt wurde und wird. Das Gerät ermittelt - wie bei allen IP basierten technischen Geräten üblich - einen "Standort" an das Mobile Device Management, welcher sich aus der IP Adresse des Providers zusammensetzt. Dies bedeutet konkret, dass die Adressübermittlung der öffentlichen Provideradresse stattfindet. Somit kann als Standort Düsseldorf angezeigt werden, wenn sich das Tablet mit einem WLAN in Mainz verbunden hat. Eine Ortung des Gerätes ist nur möglich, wenn eine entsprechende Verlustmeldung durch die Schule an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen erfolgt. In diesem Fall wird das Gerät durch die Schul-IT auf "LOST (Verloren)" gesetzt. Das Gerät wird für den Endanwender gesperrt. Dieser sieht auf dem Gerät, dass das Gerät gesperrt wurde und die Ortungsfunktion aktiviert wird. Das Gerät bleibt gesperrt bis dieses durch die Schul-IT wieder entsperrt wurde. Eine solche Ortung erfolgt nur in Abstimmung mit der Schule bzw. der Schüler* Innen
Hinweis:
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mainz-Bingen:
Förderschule Ingelheim, Förderschule Nieder-Olm, Förderschule Bingen, Förderschule Oppenheim, Förderschule Sprendlingen, RS+ Ingelheim, RS+ Gau-Algesheim, RS+ Nierstein, IGS Ingelheim, IGS Sprendlingen, IGS Oppenheim, IGS Nieder-Olm, Gymnasium Ingelheim, Gymnasium Bingen, Gymnasium Nackenheim, Gymnasium Nieder-Olm, Gymnasium Oppenheim, BBS Bingen, BBS Ingelheim
Die zuständigen Sachbearbeiter*Innen Frau Anne Werner und Herr Artur Knauz erreichen Sie telefonisch über 06132 / 787 – 2290 oder über eine E-Mail an: [email protected]
IGS Oppenheim: montags und freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(keine feste Sprechstunde)
Gymnasium Oppenheim: dienstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gymnasium Nackenheim: mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
RS+ Nierstein: donnerstags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Regionaler Supporter: Herr Popov
IGS Nieder-Olm: ganztägig
Gymnasium Nieder-Olm: dienstags von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr
donnerstags von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Regional Supporter: Herr Guth
Rochus Realschule Bingen: montags, mittwochs und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Gymnasium Bingen: dienstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Rhein Nahe Schule Bingen: mittwochs von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
IGS Sprendlingen: donnerstags von 9:00 bis 13:00 Uhr
Elisabethen Schule: donnerstags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Regional Supporter: Herr Kristan
Gymnasium Ingelheim: dienstags von 7:30 Uhr bis 10:00 Uhr
RS+ Gau-Algesheim: mittwochs von 9:45 Uhr bis 10:30 Uhr
RS+ Ingelheim: mittwochs von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr
IGS Ingelheim: donnerstags von 11:20 Uhr bis 13:20 Uhr
Regional Supporter: Herr Scherer
Der Schul-IT Support ist zu den gängigen Arbeitszeiten
über die Schul-IT Hotline erreichbar unter: 06132 / 787 2280
Support Anfragen, welche Sie in schriftlicher Form an uns senden möchten, senden Sie bitte ab
sofort an die nachfolgende E-Mail Adresse: [email protected] . Hinter dieser E-Mail-Adresse
verbirgt sich unser Ticketsystem. E-Mails an diese Supportadresse werden zeitnah durch das
gesamte Schul-IT-Support Team abgearbeitet.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
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Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
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Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
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Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
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Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
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Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
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Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
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Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
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Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
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Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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