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Schülerbeförderung und Schülerfahrkarte

Umstellung auf das Deutschlandticket

Die Schülerbeförderung obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Gebiet des Schulträgers besuchen bzw. die im Gebiet des Landkreises ihren Wohnsitz haben, einen Anspruch auf Schülerbeförderung zur nächstgelegenen bzw. zuständigen Schule einer Schulform, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 km, bei weiterführenden Schulen länger als 4 km ist.

Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind für die Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung maßgebend.

Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Klasse 11-13) werden Fahrtkosten nur gewährt, wenn die Erziehungsberechtigten Empfänger von Sozialhilfeleistungen sind, oder es sich um Pflegekinder oder Kinder in Heimunterbringung handelt.

Hinweise: 

- Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten für die Sekundarstufe 1 ist nur einmal für die Dauer des Besuches der jeweiligen Schule zu stellen. Ein neuer Antrag ist erforderlich, wenn sich die im Antrag gemachten Angaben wie Umzug, Schulwechsel,  Wiederholung einer Schulklasse usw. ändern

-Der Antrag für die Sekundarstufe 2 (an IGS, Gymnasium & BBS), sowie für BF 1 und BF 2 (an BBS)  ist für jedes Schuljahr erneut zu stellen

- Nur im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt

- Die Chipkarten werden in der Schule ausgehändigt

- Wohnortwechsel, Schulwechsel etc. sind unverzüglich zu melden und ein neuer Antrag zu stellen 

Anfragen und Beschwerden

Anfragen und Beschwerden zum Thema ÖPNV oder der Schülerbeförderung können Sie hier stellen

Außerdem dient die neue Plattform LINK den Nutzern des Naheverkehrs als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden aller Verkehrsunternehmen

Downloads & Anträge

Kontakt

  • Frau Feuerbach

    Schulen/Gebäudemanagement
    Schulverwaltung/Schülerbeförderung/ÖPNV
    +49 6132 787 - 2232
    E-Mail schreiben
  • Frau Höhn

    Schulen/Gebäudemanagement
    Schulverwaltung/Schülerbeförderung/ÖPNV
    +49 6132 787 - 2231
    E-Mail schreiben
  • Frau Scholles

    Schulen/Gebäudemanagement
    Schulverwaltung/Schülerbeförderung/ÖPNV
    +49 6132 787 - 2230
    E-Mail schreiben
  • Herr Christmann

    Schulen/Gebäudemanagement
    Schulverwaltung/Schülerbeförderung/ÖPNV
    Fachbereichsleiter
    +49 6132 787 - 2237
    E-Mail schreiben