Schülerbeförderung und Schülerfahrkarte
Die
Schülerbeförderung obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Gebiet des Schulträgers besuchen bzw. die im Gebiet des Landkreises ihren Wohnsitz haben, einen Anspruch auf Schülerbeförderung zur nächstgelegenen bzw. zuständigen Schule einer Schulform, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 km, bei weiterführenden Schulen länger als 4 km ist.
Bei Schülerinnen
und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind für die Zumutbarkeit des
Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung maßgebend.
Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Klasse 11-13) werden Fahrtkosten nur gewährt,
wenn die Erziehungsberechtigten Empfänger von Sozialhilfeleistungen sind, oder es sich um Pflegekinder oder Kinder in Heimunterbringung handelt.
Hinweise:
- Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten für den Kindergarten, die Grundschule und die Sekundarstufe 1 an weiterführenden Schulen ist nur einmal für
die Dauer des Besuches der jeweiligen Schule zu stellen.
- Der Antrag für die Sekundarstufe 2 (an IGS, Gymnasium & BBS), sowie für BF 1 und BF 2 (an BBS) ist für jedes Schuljahr erneut zu stellen
- wir verweisen bzgl. der Antragsmodalitäten auf das Infoblatt (siehe unten).
- Nur im Falle einer Ablehnung oder bei anteiliger Fahrtkostenübernahme erhalten Sie einen Bescheid anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt
- Die Chipkarten werden in der Schule ausgehändigt
- Wohnortwechsel, Schulwechsel etc. sind unverzüglich zu melden und ein neuer Antrag zu stellen.
Namensänderung und Wiederholung der Klasse sind schriftlich mitzuteilen
- die Vorgehensweise bei Verlust des Fahrausweises wird im Infoblatt erläutert
- bei Schulabmeldung ist der Fahrausweis SOFORT bei der Kreisverwaltung zu kündigen
Anfragen und Beschwerden
Anfragen und Beschwerden zum Thema ÖPNV oder der Schülerbeförderung können Sie hier stellen
Außerdem dient die neue Plattform LINK den Nutzern des Naheverkehrs als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden aller Verkehrsunternehmen
Downloads & Anträge
Anträge zur Beförderung zur Schule und zum Kindergarten
Verschiedenes
Erstattung Praktikum / Praxistag (berufsorientiert)
Erstattung Fahrtkosten (vergleichbares Entgelt)
Verlustmeldung Deutschlandticket
Zur Verlustmeldung über das Onlineformular der KRN: LINK
Informationsblätter
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