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Landwirtschaft und Weinbau

Hinweis:
Der Fachbereich Landwirtschaft & Weinbau ist umgezogen in das neue Dienstgebäude II
Konrad-Adenauer-Straße 34
55218 Ingelheim

Landwirtschaft

Der Fachbereich Landwirtschaft & Weinbau ist zuständig für die Abwicklung der Antragsverfahren zu Flächen-Förderprogrammen für die Landwirtschaft. Wir sind zuständig für Antragsteller des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadt Mainz.

Es können folgende Förderanträge gestellt werden

  1. Agrarzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für landwirtschaftliche Flächen, die mit Acker-, Obst- und Dauerkulturen bestellt werden
  2. Anträge auf Teilnahme an Agrarumweltprogrammen
  3. Förderung der Wiederanpflanzung von Weinbergen (Umstrukturierung im Weinbau)

Wir sind weiterhin zuständig für:

Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Alle notariellen Verträge, die den Besitzübergang eines landwirtschaftlichen Grundstückes betreffen, werden gemäß dem Grundstücksverkehrsgesetz der Kreisverwaltung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

Höfeordnung

Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die in der Höferolle geführt sind, sind Grundstückszu- bzw. –abgänge auch gemäß der Höferolle zu genehmigen. Der Neueintrag in bzw. die Löschung des Hofes aus der Höferolle erfordert die schriftliche Zustimmung des Höfeausschusses. 

Anzeige von landwirtschaftlichen Pachtverträgen

Bei uns können landwirtschaftliche Pachtverträge angezeigt und registriert werden.

Weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der Zuständigkeit der Kreisverwaltung:

Einzelbetriebliche Investitions-Förderungen können bei der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter http://www.lwk-rlp.de beantragt werden.

Kontakt

(06132 – 787 xxxx); bt41bmnz-bngnd, Fax 06132 – 787 97 xxxx (Durchwahl des jeweiligen Sachbearbeiters)

Name, Vornameörtliche und sachliche ZuständigkeitenDurchwahlRaumE-Mail
Frau Aouragh-ElabdaouiVerbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen4122C-016aouragh.louisa@mainz-bingen.de
Herr SpethVerbandsgemeinde Rhein-Nahe und die Ortschaften Stadecken-Elsheim und Essenheim zusätzlich: Grundstücksverkehrsgesetz4121C-014speth.sebastian@mainz-bingen.de
Frau GraßmannVerbandsgemeinde Rhein-Selz (außer frühere Verbandsgemeinde Guntersblum) Städte Nierstein und Oppenheim4127C-014grassmann.karin@mainz-bingen.de
Herr HeinrichVerbandsgemeinde Gau-Algesheim und Stadt Bingen zusätzlich: Anzeige von Pachtverträgen4124C-013heinrich.ruben@mainz-bingen.de
Herr Runkelehemalige Verbandsgemeinde Guntersblum zusätzlich: Höferolle und Grundstücksverkehrsgesetz4120C-015runkel.harry@mainz-bingen.de
Frau MüllerStadt Mainz und Gemeinden Lörzweiler, Harxheim, Gau-Bischofsheim, Bodenheim, Nackenheim, Eimsheim4125C-013Mueller.julia2@mainz-bingen.de
N.N.Stadt Ingelheim (mit Heidesheim und Wackernheim), Budenheim, Verbandsgemeinde Nieder-Olm (ohne Stadecken-Elsheim und Essenheim), Gemeinde Dolgesheim4126 abt41b@mainz-bingen.de