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Die Auszahlungsanträge für das Jahr 2021 finden Sie hier: Runde 1 und Runde 2.
Die geltenden Förderrichtlinien für das Jahr 2021 sind hier zu finden: Runde 1 und Runde 2.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Das Förderprogramm ist ein Baustein, um das Gesamtziel des Masterplan Klimaschutz zu erreichen.
Das Förderprogramm „KLIMAFIT DUCHSTARTEN“ soll Bürgerinnen und Bürger bei geplanten nachhaltigen Investitionen entlasten und zu einem geringeren Ressourcenverbrauch und Treibhausgas-Ausstoß beitragen. Es unterstützt somit die klimaschutzpolitischen Ziele des Landkreises. Gleichfalls wird ein zusätzlicher Impuls für Investitionen und somit Auftragsverbesserungen des Handwerks bzw. der Wirtschaft in der Region erreicht.
Alle weiteren Arbeitsschritte und die Emailadresse finden Sie unter "Hilfe bei der Antragstellung".
Natürliche Personen als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Objektstandort im Landkreis Mainz-Bingen. Es werden ausschließlich Sanierungsvorhaben in Bestandsgebäuden gefördert, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.
Pro Liegenschaft kann die Förderung nur für 1 Wohngebäude in Anspruch genommen werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es keine Begrenzung der Wohneinheiten, für natürliche Personen gilt die Begrenzung auf maximal 2 Wohneinheiten.
Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu den Effizienzhausstandards sowie zu dem gültigen zertifizierten Passivhaus-Standard (Konzept Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) vom Passivhaus Institut Darmstadt).
Der maximale Förderbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten sowie dem erreichten Effizienzstandard.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Förderfähig sind Dämmmaßnahmen an Außenwand, Dach und oberer Geschoßdecke nur bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Holzfaser, Zellulose, Hanf.
Die Dämmstoffstärke aus nachwachsenden Rohstoffen muss dabei bei der Außenwand mind. 14 cm, bei Dach und oberer Geschoßdecke mind. 20 cm betragen.
Eine Kumulation mit BEG-Effizienzhaus-Standard ist nicht möglich.
Die Durchführung der Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Es werden Anlagen in Bestandsgebäuden und Neubauten gefördert. Die Gebäude müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.
Förderfähige Batteriespeicher müssen mindestens 3 kWh Speicherkapazität aufweisen.
Natürliche Personen als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Objektstandort im Landkreis Mainz-Bingen.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Mit Steckdosenmodulen wird die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion unterstützt. Denkbar ist eine Montage an Balkonen, an Fassaden, auf Garagen, im Garten oder als Vordach. Die Einspeiseleistung darf maximal 600 W betragen.
Es werden Anlagen in Bestandsgebäuden und Neubauten gefördert. Die Gebäude müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.
Hinweis:
Wir empfehlen die Verwendung von Modulen, die über einen DGS-Sicherheitsstandard verfügen, d.h. dass die Anlage unter folgendem Link als DGS-Standard konform gelistet ist: https://www.pvplug.de/marktuebersicht/.
Natürliche Personen als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Objektstandort im Landkreis Mainz-Bingen.
Bei Plugin Solarmodulen sind Mieter ebenfalls antragsberechtigt.
Die Förderhöhe für ein oder mehrere PV Plugin Steckdosenmodule beträgt:
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Die Richtlinie fördert das muskelbetriebene (Schwer-)Lastenfahrrad, (Schwer-) Lastenpedelec, S-(Schwer-)Lastenpedelec. Die genauen Definitionen zu den einzelnen Fahrradtypen finden Sie in der Richtlinie auf Seite 8.
Es werden nur Neugeräte gefördert.
Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften mit (Wohn-) Sitz im Landkreis Mainz-Bingen.
Pro natürliche erwachsene Person wird ein Lastenfahrrad oder Lastenpedelec gefördert. Bei den sonstigen Antragstellergruppen ist die Zahl auf maximal fünf begrenzt.
Die Förderhöhe orientiert sich am Fahrzeugtyp.
Der folgenden Tabelle sind die Förderhöhen zu entnehmen:
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Im Rahmen der Richtlinie wird die extensive, semi-intensive und intensive Begrünung von Dächern gefördert. Die Begrünung sollte mit standortheimischen Pflanzen erfolgen. Die durchwurzelbare Substrathöhe muss bei Bestandsgebäuden mindestens 8 cm, bei Neubauten mindestens 12 cm betragen. Die Bepflanzung muss über eine geschlossene Fläche von mindestens 10 Quadratmetern erfolgen.
Förderfähig sind alle der Dachbegrünung dienenden Maßnahmen ab Oberkante der Dachabdichtung. Nicht förderfähig sind Begrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen.
Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Objektstandort im Landkreis Mainz-Bingen.
Es werden Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten gefördert.
Bei Eigenleistungen sind nur die Materialkosten förderfähig.
Nur freiwillige Maßnahmen sind förderfähig.
HINWEIS:
Der Antragsteller verpflichtet sich für einen Zeitraum von 3 Jahren die Pflege und Instandhaltung der Dachbegrünung zu gewährleisten. Nach Ablauf von 3 Jahren ist dies mit einem Foto nachzuweisen.
Die Förderhöhe je Liegenschaft beträgt:
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Bei Eigenleistung sind alle Ausführungen (Zwischenschritte) zu beschreiben, mit Fotos zu dokumentieren und alle Einzelrechnungen eindeutig zuordenbar und übersichtlich einzureichen.
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Im Rahmen der Richtlinie wird die Umgestaltung von Flächen zu Dynamischem Agroforst (DAF) gefördert.
Der Dynamische Agroforst (DAF) ist eine innovative und klimaschützende Anbaumethode, die ohne Düngemittel, Pestizide und Herbizide auskommt. Über eine hohe Vielfalt, eine hohe Dichte und Biomassewachstum wird ein dynamisches Pflanzenfeld erreicht.
Dadurch kommt es zu einer Steigerung des Humusgehaltes, was sowohl zu einer Treibhausgasspeicherung als auch Feuchtigkeitsspeicherung im Boden führt. Eine höhere Resilienz gegenüber dem Klimawandel wird erreicht.
DAF eignet sich sowohl für kleine und größere Flächen, als auch in Ergänzung mit Landwirtschaft.
Weitere Informationen:
www.naturefund.de/projekte/dynamischer_agroforst/mein_garten
HINWEIS:
Nach Ablauf von 3 Jahren ist ein Foto der Pflanzfläche einzureichen.
Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Flächen mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.
Die Förderhöhe je Fläche beträgt:
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Im Rahmen der Richtlinie wird die Entsiegelung von Flächen gefördert.
Förderfähig sind:
Ersatz von Beton, Asphalt, Kies, Verbundsteinen und Plattenbelägen durch Grünflächen
Bei Parkplätzen: Ersatz von Beton oder Asphalt durch Rasen, Kies-Splitt-Decken, Schotterrasen, Holzroste, Holzpflaster, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Rasenwabe, Porenpflaster. Die Fläche muss mindestens 10 m² betragen. Die maximal geförderte Fläche beträgt 50 m².
Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Flächen mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.
Die Förderhöhe beträgt:
Bei Ausführung einer entsiegelten Fläche zu Dynamischem Agroforst erhöht sich die Förderung auf:
Hinweis:
Die Kumulierbarkeit mit dem Dynamischen Agroforst ist nicht gegeben.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Im Rahmen der Richtlinie wird die Anschaffung und der Einbau einer Regenwasserzisterne auf dem eigenen Grundstück gefördert.
Nur freiwillige Maßnahmen sind förderfähig.
Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.
Die Förderhöhe beträgt:
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Rigolen sind unterirdische Zwischenspeicher, die Wassermengen auffangen und dem natürlichen Wasserkreislauf langsam wieder zuführen.
HINWEIS:
Im Rahmen der Richtlinie wird die Anschaffung und der Einbau einer Rigole auf dem eigenen Grundstück gefördert.
Nur freiwillige Maßnahmen sind förderfähig.
Bitte beachten Sie die gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen zum Einbau einer Rigole.
Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.
Die Förderhöhe beträgt:
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Im Rahmen der Richtlinie wird die Neuinstallation oder der nachträgliche Einbau einer Regenwasser-Nutzungsanlage für Toilettenspülungen und Waschmaschinen nach gültig anerkannten Normen (DIN 1989-1) gefördert.
Natürliche Personen als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden im Bestand und Neubau mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.
Die Förderhöhe beträgt:
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag vor Beginn
Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Seit 2007 führt der Landkreis Mainz-Bingen das zertifizierte kommunale Umweltschutzmanagementprojekt ÖKOPROFIT mit Unternehmen / Kommunen aus dem Landkreis durch. Ziel des Projektes ist es, Unternehmen / Kommunen in die Lage zu versetzen auf vielen Ebenen eine nachhaltige Unternehmensführung zu entwickeln und z.B. Energie-, Abfall-, Wasserverbrauch und Kosten zu senken, umweltrechtlich gut aufgestellt zu sein.
Ein weiteres Ziel bzw. Bestandteil des Projekts ist der Zusammenschluss als Netzwerk. In einer sogenannten „Ökoprofit-Einsteigerrunde“ wird ein Umweltmanagementsystem aufgesetzt, welches im Anschluss weitergeführt werden soll. Hierbei besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer „Ökoprofit Klubrunde“.
Unternehmen mit Unternehmenssitz im Landkreis Mainz-Bingen sowie Kommunen des Landkreises Mainz-Bingen.
Gefördert wird:
Die Förderhöhe beträgt:
Sonderfall:
Unternehmen, welche bereits eine Umweltzertifizierung haben (EMAS, ISO14001), können als Quereinsteiger direkt an der Klubrunde teilnehmen und werden in der ersten Klubrunde ebenfalls gefördert.
Benötigt werden folgende Unterlagen:
Reservierungsantrag
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.
Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.
Den nachfolgenden Menüpunkten können Sie weitere Details zur Förderrichtlinie und Hilfe bei den Antragsstellungsmodalitäten entnehmen.
Hier können Sie die Förderrichtlinie 2022 als PDF-Datei herunterladen.
Die Antragstellung erfolgt 2-stufig, d.h. es ist je ein Antrag vor (Reservierungsantrag) und einer nach Durchführung (Auszahlungsantrag) der jeweiligen Maßnahme zu stellen.
Die zeitliche Frist zwischen Reservierungsmitteilung (= Information für den Antragsteller bezüglich der vorläufigen Förderfähigkeit) und Einreichung des kompletten Auszahlungsantrags beträgt maximal ein Jahr.
Als Maßnahmenbeginn zählt, neben dem Umsetzungsbeginn durch ein Fachunternehmen, bereits die abgeschlossene Lieferung von Material zur Umsetzung der Maßnahme.
Die Auftragsvergabe kann bereits vor Antragstellung erfolgen.
1. Antragsformular 2022 downloaden und auf Ihrem Computer speichern.
Hinweis:
Das gespeicherte Antragsformular kann zum späteren Zeitpunkt, nach der Durchführung der beantragten Maßnahme als Auszahlungsantrag wiederverwendet werden.
Bitte mit den aktuellen Daten (siehe Rechnung) sowie Datum und Unterschrift versehen.
Die weiteren Arbeitsschritte beachten!
2. Das gespeicherte Dokument mit Adobe öffnen.
Der Antrag ist vollständig digital ausfüllbar.
3. Antragsformular mit digitaler Unterschrift unterzeichnen.
Die Signatur können Sie hier mit dem dafür vorgesehenen Tool einfügen.
Datum nicht vergessen.
Alternativ hierzu:
Antragsformular ohne digitale Unterschrift speichern, ausdrucken und handschriftlich unterschreiben. Anschließend den Antrag (alle 6 Seiten) wieder einscannen.
4. Alle relevanten Unterlagen (siehe Antragsunterlagen zu der jeweiligen Maßnahme) heraussuchen.
5. Das Antragsformular und alle relevanten Unterlagen in einer PDF zusammenfassen.
6. Dieses PDF-Dokument an folgende E-Mail-Adresse versenden:
foerderung-uebz@mainz-bingen.de
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Mehr zum Medienbüro finden Sie hier.
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Kfz-Zulassungsstelle Bingen
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Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
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Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
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Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
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Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
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Kreuzhof 1
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Postadresse:
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Georg-Rückert-Straße 11
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
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BLZ: 553 500 10
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Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
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IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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