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Förderprogramm des Landkreises

  • Seit 2023 ist das Förderprogramm "KLIMAFIT-DURCHSTARTEN" eingestellt. 
  • Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
  • Alle bestehenden Antragsverfahren aus 2021 und 2022 werden natürlich nach postalischem Eingang weiter bearbeitet und ausgezahlt werden

Informationen bieten Ihnen unsere Webseite, Pressemeldungen sowie unser Newsletter (Newsletter-Anmeldung).

Förderrunde 2022 (nur noch Auszahlungsanträge! - Unterlagen)

Hier können Sie die Förderrichtlinie 2022 als PDF-Datei herunterladen.

Die Antragstellung erfolgt 2-stufig, d.h. es ist je ein Antrag vor (Reservierungsantrag) und einer nach Durchführung (Auszahlungsantrag) der jeweiligen Maßnahme zu stellen.

Die zeitliche Frist zwischen Reservierungsmitteilung (= Information für den Antragsteller bezüglich der vorläufigen Förderfähigkeit) und Einreichung des kompletten Auszahlungsantrags beträgt maximal ein Jahr.

Als Maßnahmenbeginn zählt, neben dem Umsetzungsbeginn durch ein Fachunternehmen, bereits die abgeschlossene Lieferung von Material zur Umsetzung der Maßnahme

Die Auftragsvergabe kann bereits vor Antragstellung erfolgen.


Anleitung zur Antragsstellung:

1. Antragsformular 2022 downloaden und auf Ihrem Computer speichern.

   Hinweis:
   Das gespeicherte Antragsformular kann zum späteren Zeitpunkt, nach der Durchführung der                   beantragten Maßnahme als Auszahlungsantrag wiederverwendet werden.

   Bitte mit den aktuellen Daten (siehe Rechnung) sowie Datum und Unterschrift versehen.
   Die weiteren Arbeitsschritte beachten!

2. Das gespeicherte Dokument mit Adobe öffnen.
    Der Antrag ist vollständig digital ausfüllbar.

3. Antragsformular mit digitaler Unterschrift unterzeichnen.
    Die Signatur können Sie hier mit dem dafür vorgesehenen Tool einfügen.
    Datum nicht vergessen.

   Alternativ hierzu:
   Antragsformular ohne digitale Unterschrift speichern, ausdrucken und handschriftlich                             unterschreiben. Anschließend den Antrag (alle 6 Seiten) wieder einscannen.

4. Alle relevanten Unterlagen (siehe Antragsunterlagen zu der jeweiligen Maßnahme) heraussuchen.

5. Das Antragsformular und alle relevanten Unterlagen in einer PDF zusammenfassen.

6. Dieses PDF-Dokument an folgende E-Mail-Adresse versenden:         
    foerderung-uebz@mainz-bingen.de

Antragsformular 2022 (sowohl für Reservierungsantrag als auch für Auszahlungsantrag zu verwenden)

Das Förderprogramm ist ein Baustein, um das Gesamtziel des Masterplan Klimaschutz zu erreichen.

Das Förderprogramm „KLIMAFIT DUCHSTARTEN“ soll Bürgerinnen und Bürger bei geplanten nachhaltigen Investitionen entlasten und zu einem geringeren Ressourcenverbrauch und Treibhausgas-Ausstoß beitragen. Es unterstützt somit die klimaschutzpolitischen Ziele des Landkreises. Gleichfalls wird ein zusätzlicher Impuls für Investitionen und somit Auftragsverbesserungen des Handwerks bzw. der Wirtschaft in der Region erreicht.

Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Objektstandort im Landkreis Mainz-Bingen. Es werden ausschließlich Sanierungsvorhaben in Bestandsgebäuden gefördert, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.

Pro Liegenschaft kann die Förderung nur für 1 Wohngebäude in Anspruch genommen werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es keine Begrenzung der Wohneinheiten, für natürliche Personen gilt die Begrenzung auf maximal 2 Wohneinheiten.

Es gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu den Effizienzhausstandards sowie zu dem gültigen zertifizierten Passivhaus-Standard (Konzept Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) vom Passivhaus Institut Darmstadt).


Förderhöhe

Der maximale Förderbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten sowie dem erreichten Effizienzstandard.

Förderhöhen Gebäudesanierung

Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Zusageschreiben der KfW bzw. des BAFA
  • Liste der Wohnungseigentümer (natürliche Personen)
  • Kopie der Vollmacht für die Antragstellung (gerne gebündelt für alle Wohnungseigentümer in einem Dokument)
  • Bei Passivhaus:                                                                                                                                        Relevante Planungsunterlagen, die den Passivhausstandard nachweisen.

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Prüffähige Schlussrechnung/en
  • „Bestätigung nach Durchführung“ gemäß den technischen Mindestanforderungen des
  • BEG - WG (KfW/ BAFA
  • Dokumentation des Sachverständigen
  • Bei Passivhaus: Zertifikate "Zertifiziertes Passivhaus“, "EnerPhit – Zertifizierte Modernisierung“ und "Energiesparhaus"
Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Förderfähig sind Dämmmaßnahmen an Außenwand, Dach und oberer Geschoßdecke nur bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Holzfaser, Zellulose, Hanf. 

Die Dämmstoffstärke aus nachwachsenden Rohstoffen muss dabei bei der Außenwand mind. 14 cm, bei Dach und oberer Geschoßdecke mind. 20 cm betragen.

Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen

Antragsunterlagen für die Auszahlung

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Prüffähige Schlussrechnungen mit eindeutigen Umsetzungspositionen (inklusive Angaben zum Dämmstofftyp, zur Dämmstärke sowie eindeutigem Nachweis zur Größe der gedämmten Fläche)
  • Fachunternehmererklärung

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Eine Kumulation mit BEG-Effizienzhaus-Standard ist nicht möglich.

Die Durchführung der Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, Eigenleistungen sind nicht förderfähig.


Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Objektstandort im Landkreis Mainz-Bingen. Es werden ausschließlich Sanierungsvorhaben in Bestandsgebäuden gefördert, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.


Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt 15 €/m², jedoch maximal 30 % der Investitionskosten.

Bei Kombination einer Außenwanddämmung mit dem vollständigen Austausch der Fenster (3-fach Verglasung vorgeschrieben) beträgt die Förderung 20 €/m².


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Es werden Anlagen in Bestandsgebäuden und Neubauten gefördert. Die Gebäude müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.

Förderfähige Batteriespeicher müssen mindestens 3 kWh Speicherkapazität aufweisen.


Batteriespeicher

Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Objektstandort im Landkreis Mainz-Bingen.


Förderhöhe

Die Förderhöhe für den Batteriespeicher beträgt:

  • 3-7 kWh: 125 €/kWh
  • ab 8 kWh: 1.000 € pauschal

Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Angebot zum Batteriespeicher
  • Technisches Datenblatt zum Batteriespeicher


Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Prüffähige Schlussrechnungen mit eindeutigen Umsetzungspositionen (inklusive Angaben zur Speicherkapazität)

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Mit Steckdosenmodulen wird die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion unterstützt. Denkbar ist eine Montage an Balkonen, an Fassaden, auf Garagen, im Garten oder als Vordach. Die Einspeiseleistung darf maximal 600 W betragen.

Es werden Anlagen in Bestandsgebäuden und Neubauten gefördert. Die Gebäude müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.

Plugin-Modul

     

Hinweis:
Wir empfehlen die Verwendung von Modulen, die über einen DGS-Sicherheitsstandard verfügen, d.h. dass die Anlage unter folgendem Link als DGS-Standard konform gelistet ist:           https://www.pvplug.de/marktuebersicht/.

DGS-Logo


Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Objektstandort im Landkreis Mainz-Bingen.

Bei Plugin Solarmodulen sind Mieter ebenfalls antragsberechtigt.


Förderhöhe

Die Förderhöhe für ein oder mehrere PV Plugin Steckdosenmodule beträgt:

  • 20 % der Anschaffungs- und Installationskosten
  • maximal 400.- €


Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Angebot zum Plugin-Modul
  • Technisches Datenblatt zum Plugin-Modul


Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Prüffähige Schlussrechnungen mit eindeutigen Umsetzungspositionen (inklusive Angaben zur Speicherkapazität)

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Die Richtlinie fördert das muskelbetriebene (Schwer-)Lastenfahrrad, (Schwer-) Lastenpedelec, S-(Schwer-)Lastenpedelec. Die genauen Definitionen zu den einzelnen Fahrradtypen finden Sie in der Richtlinie auf Seite 8.

Es werden nur Neugeräte gefördert.

Lastenfahrrad


Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften mit (Wohn-) Sitz im Landkreis Mainz-Bingen.

Pro natürliche erwachsene Person wird ein Lastenfahrrad oder Lastenpedelec gefördert. Bei den sonstigen Antragstellergruppen ist die Zahl auf maximal fünf begrenzt.


Förderhöhe

Die Förderhöhe orientiert sich am Fahrzeugtyp.
Der folgenden Tabelle sind die Förderhöhen zu entnehmen:

Förderhöhe Fahrräder


Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Angebot zum Lastenfahrrad oder Lastenpedelec

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Im Rahmen der Richtlinie wird die extensive, semi-intensive und intensive Begrünung von Dächern gefördert. Die Begrünung sollte mit standortheimischen Pflanzen erfolgen. Die durchwurzelbare Substrathöhe muss bei Bestandsgebäuden mindestens 8 cm, bei Neubauten mindestens 12 cm betragen. Die Bepflanzung muss über eine geschlossene Fläche von mindestens 10 Quadratmetern erfolgen. 

Förderfähig sind alle der Dachbegrünung dienenden Maßnahmen ab Oberkante der Dachabdichtung. Nicht förderfähig sind Begrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen.

Dachbegrünung 2
Dachbegrünung 1


Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Objektstandort im Landkreis Mainz-Bingen.

Es werden Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten gefördert.
Bei Eigenleistungen sind nur die Materialkosten förderfähig.
Nur freiwillige Maßnahmen sind förderfähig.

HINWEIS:
Der Antragsteller verpflichtet sich für einen Zeitraum von 3 Jahren die Pflege und Instandhaltung der Dachbegrünung zu gewährleisten. Nach Ablauf von 3 Jahren ist dies mit einem Foto nachzuweisen.


Förderhöhe

Die Förderhöhe je Liegenschaft beträgt:

  • maximal 50 % der Investitionskosten
  • bei einem maximalen Förderbetrag von 3.500 €
  • jedoch maximal 30 €/m²


Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Angebot bzw. bei Eigenleistung eine nachvollziehbare Kostenaufstellung (Kostenschätzung) mit Angaben zur Substrathöhe und Fläche
  • Foto der relevanten Dachfläche vor Beginn der Maßnahme
  • Bei KMUs: unterschriebenes Bestätigungsformular

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Foto der relevanten Dachfläche nach Umsetzung der Maßnahme
  • Prüffähige Schlussrechnungen/ Belege mit eindeutig zuordenbaren Positionen (inklusive Angaben zur Substrathöhe, Fläche und zur Art der Dachabdeckungen)

Bei Eigenleistung sind alle Ausführungen (Zwischenschritte) zu beschreiben, mit Fotos zu dokumentieren und alle Einzelrechnungen eindeutig zuordenbar und übersichtlich einzureichen.

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Im Rahmen der Richtlinie wird die Umgestaltung von Flächen zu Dynamischem Agroforst (DAF) gefördert.

Der Dynamische Agroforst (DAF) ist eine innovative und klimaschützende Anbaumethode, die ohne Düngemittel, Pestizide und Herbizide auskommt. Über eine hohe Vielfalt, eine hohe Dichte und Biomassewachstum wird ein dynamisches Pflanzenfeld erreicht. 

Dadurch kommt es zu einer Steigerung des Humusgehaltes, was sowohl zu einer Treibhausgasspeicherung als auch Feuchtigkeitsspeicherung im Boden führt. Eine höhere Resilienz gegenüber dem Klimawandel wird erreicht. 

DAF eignet sich sowohl für kleine und größere Flächen, als auch in Ergänzung mit Landwirtschaft. 

DAF
DAF 2

Weitere Informationen:
www.naturefund.de/projekte/dynamischer_agroforst/mein_garten

HINWEIS:
Nach Ablauf von 3 Jahren ist ein Foto der Pflanzfläche einzureichen.


Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Flächen mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.


Förderhöhe

Die Förderhöhe je Fläche beträgt:

  • 20 €/m² (maximal geförderte Fläche 20 m²)
  • 1 Beratung durch Naturefund e.V. mit 50% der Beratungskosten jedoch maximal mit 40 €


Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Foto vor Beginn der Maßnahme
  • Bei KMUs: unterschriebenes Bestätigungsformular

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Foto nach Umsetzung der Maßnahme
  • Prüffähige Schlussrechnungen/ Belege mit eindeutig zuordenbaren Positionen (inklusive Pflanzliste)

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Im Rahmen der Richtlinie wird die Entsiegelung von Flächen gefördert.

Förderfähig sind:
Ersatz von Beton, Asphalt, Kies, Verbundsteinen und Plattenbelägen durch Grünflächen
Bei Parkplätzen: Ersatz von Beton oder Asphalt durch Rasen, Kies-Splitt-Decken, Schotterrasen, Holzroste, Holzpflaster, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Rasenwabe, Porenpflaster. Die Fläche muss mindestens 10 m² betragen. Die maximal geförderte Fläche beträgt 50 m².


Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Flächen mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.


Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt:

  • 20 €/m²
  • maximal jedoch 1.000 €

Bei Ausführung einer entsiegelten Fläche zu Dynamischem Agroforst erhöht sich die Förderung auf:

  • 30 €/m², maximal auf 1.500 €

Hinweis:

Die Kumulierbarkeit mit dem Dynamischen Agroforst ist nicht gegeben.


Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Foto vor Beginn der Maßnahme
  • Angebot
  • Bei KMUs: unterschriebenes Bestätigungsformular

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Foto nach Umsetzung der Maßnahme
  • Prüffähige Schlussrechnungen/ Belege mit Angaben zur Größe der entsiegelten Fläche
  • Produktdatenblatt

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Im Rahmen der Richtlinie wird die Anschaffung und der Einbau einer Regenwasserzisterne auf dem eigenen Grundstück gefördert.
Nur freiwillige Maßnahmen sind förderfähig.


Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.


Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt:

  • 50 % der Investitionskosten
  • max. 1.000 € je Zisterne


Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Foto vor Beginn der Maßnahme
  • Angebot
  • Bei KMUs: unterschriebenes Bestätigungsformular

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Foto nach Umsetzung der Maßnahme
  • Prüffähige Schlussrechnungen/ zuordenbare Belege mit eindeutigen Positionen
  • Technisches Datenblatt zur Regenwasserzisterne

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Definition

Rigolen sind unterirdische Zwischenspeicher, die Wassermengen auffangen und dem natürlichen Wasserkreislauf langsam wieder zuführen.

 
HINWEIS: 
Im Rahmen der Richtlinie wird die Anschaffung und der Einbau einer Rigole auf dem eigenen Grundstück gefördert.
Nur freiwillige Maßnahmen sind förderfähig.

Bitte beachten Sie die gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen zum Einbau einer Rigole.


Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.


Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt:

  • 50 % der Investitionskosten
  • max. 1.000 € je Zisterne


Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Foto vor Beginn der Maßnahme
  • Angebot
  • Bei KMUs: unterschriebenes Bestätigungsformular

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Foto nach Umsetzung der Maßnahme
  • Prüffähige Schlussrechnungen/ zuordenbare Belege mit eindeutigen Positionen
  • Technisches Datenblatt zur Regenwasserzisterne

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Im Rahmen der Richtlinie wird die Neuinstallation oder der nachträgliche Einbau einer Regenwasser-Nutzungsanlage für Toilettenspülungen und Waschmaschinen nach gültig anerkannten Normen (DIN 1989-1) gefördert.


Antragsberechtigt sind:

Natürliche Personen als Eigentümer/ Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) von selbst genutzten bzw. vermieteten Gebäuden im Bestand und Neubau mit Standort im Landkreis Mainz-Bingen.


Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt:

  • 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
  • maximal 1.300 €


Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Antragsformular 2022
  • Personalausweis des Antragstellers oder dessen Vertreter (Kopie)
  • Angebot
  • Bei KMUs: unterschriebenes Bestätigungsformular

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Antragsformular 2022
  • Prüffähige Schlussrechnungen/ zuordenbare Belege mit eindeutigen Positionen
  • Technisches Datenblatt zur Regenwassernutzungsanlage

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Seit 2007 führt der Landkreis Mainz-Bingen das zertifizierte kommunale Umweltschutzmanagementprojekt ÖKOPROFIT mit Unternehmen / Kommunen aus dem Landkreis durch. Ziel des Projektes ist es, Unternehmen / Kommunen in die Lage zu versetzen auf vielen Ebenen eine nachhaltige Unternehmensführung zu entwickeln und z.B. Energie-, Abfall-, Wasserverbrauch und Kosten zu senken, umweltrechtlich gut aufgestellt zu sein. 

Ein weiteres Ziel bzw. Bestandteil des Projekts ist der Zusammenschluss als Netzwerk. In einer sogenannten „Ökoprofit-Einsteigerrunde“ wird ein Umweltmanagementsystem aufgesetzt, welches im Anschluss weitergeführt werden soll. Hierbei besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer „Ökoprofit Klubrunde“.

ÖKOPROFIT

    

Öekoprofit


Antragsberechtigt sind:

Unternehmen mit Unternehmenssitz im Landkreis Mainz-Bingen sowie Kommunen des Landkreises Mainz-Bingen.

Gefördert wird:

  • Teilnahme an der ÖKOPROFIT-Einsteigerrunde
  • Teilnahme an der ersten ÖKOPROFIT-Klubrunde
  • Teilnahme als Quereinsteiger in der ÖKOPROFIT-Klubrunde


Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt:

  • 50 % der Teilnahmegebühren
  • maximal 3.000 € je Unternehmen in der Einsteigerrunde

Sonderfall: 

Unternehmen, welche bereits eine Umweltzertifizierung haben (EMAS, ISO14001), können als Quereinsteiger direkt an der Klubrunde teilnehmen und werden in der ersten Klubrunde ebenfalls gefördert.


Antragsunterlagen

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag

Weitere Hilfe zum Antragsprozedere und die Emailadresse finden Sie hier.


Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit Bundes- und Landesmitteln sowie weiteren kommunalen Förderprogrammen (Verbandsgemeinden und Städten) ist zusätzlich möglich.


Kontakt

  • Frau Heck

    Bauen und Umwelt
    Umwelt und Energieberatung
    +49 6132 787 - 2173
    E-Mail schreiben