Elterngeld
Hinweis: Für Geburten ab dem 1. April 2025 gibt es neue Elterngeldanträge. Die Elterngeldstelle weist darauf hin, dass der Bund zwar bereits die Anhänge zum Elterngeldantrag für die Schnittstellen zu den Standesämtern und Rentenversicherungsträgern zur Verfügung stellt, diese jedoch ebenso wie die Schnittstelle für die Krankenkassen derzeit leider noch nicht eingerichtet sind.
Daher werden alle Antragstellerinnen und Antragsteller bis auf Weiteres gebeten, die entsprechenden Nachweise
- Geburtsurkunde in der Ausfertigung "zur Beantragung von Elterngeld" im Original
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und Höhe der Mutterschaftsgeldzahlung
- nach Geburt des Kindes
- Einkommensnachweise für den Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zur Berechnung
- des Elterngeldes
den Antragsunterlagen eigenständig beizufügen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen sowie Formulare zur Beantragung von Elterngeld erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder online auf der Homepage des Familienministeriums Rheinland-Pfalz. Antragsformulare sind auf Nachfrage meist auch in Geburtskliniken zu erhalten.
Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich.
Sie können Elterngeld künftig auch online beantragen.
Mit ElterngeldDigital will die Bundesregierung die Digitalisierung von Familienleistungen voranbringen. Gleichzeitig wird damit die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterstützt. Der digitale Antragsassistent unterstützt Eltern bei der Antragsstellung mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung. Zuletzt muss der Antrag nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post oder persönlich an die zuständige Elterngeldstelle weitergegeben werden.
Aufgrund der elektronischen Aktenführung sollen mit Ausnahme des Originalantrages und der Geburtsurkunde nur noch Kopien eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine automatische Rücksendung von Originalen nicht erfolgt, da diese nach der elektronischen Speicherung datenschutzkonform vernichtet werden (ggfls. Original bitte kennzeichnen).
ElterngeldDigital ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.elterngeld-digital.de erreichbar.
Wir weisen darauf hin, dass Elterngeldanträge welche über das Portal „Elterngeld Digital“ an die Elterngeldstelle übermittelt werden, erst dann bearbeitet werden können, wenn folgende Dokumente im Original vorliegen:• Datenblatt zum Online Antrag mit Unterschriften
• Geburtsurkunde - Ausfertigung für Elterngeld
Die Vorlage muss bis spätestens 14 Tage nach dem Absenden des Online-Antrags ausschließlich postalisch oder durch persönliche Abgabe erfolgt sein
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Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familienname des Kindes