Elterngeld
Informationen sowie Formulare zur Beantragung von Elterngeld erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder online auf der Homepage des Familienministeriums Rheinland-Pfalz. Antragsformulare sind auf Nachfrage meist auch in Geburtskliniken zu erhalten.
Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich.
Sie können Elterngeld künftig auch online beantragen.
Mit ElterngeldDigital will die Bundesregierung die Digitalisierung von Familienleistungen voranbringen. Gleichzeitig wird damit die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterstützt. Der digitale Antragsassistent unterstützt Eltern bei der Antragsstellung mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung. Zuletzt muss der Antrag nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post oder persönlich an die zuständige Elterngeldstelle weitergegeben werden.
Aufgrund der elektronischen Aktenführung sollen mit Ausnahme des Originalantrages und der Geburtsurkunde nur noch Kopien eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass eine automatische Rücksendung von Originalen nicht erfolgt, da diese nach der elektronischen Speicherung datenschutzkonform vernichtet werden (ggfls. Original bitte kennzeichnen).
ElterngeldDigital ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.elterngeld-digital.de erreichbar.
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Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familienname des Kindes