Alltagsunterstützende Angebote - Anerkennung und Förderung
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, c, d SGB XI
Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegepersonen entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, um soziale Kontakte aufrechtzuhalten und ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen. Diese Angebote müssen einen konkreten Bezug zum Pflegealltag aufweisen.
Hierzu zählen Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden, hauswirtschaftliche Unterstützungsangebote, sofern sie den pflegebedürftigen Menschen bei der Bewältigung der zum täglichen Leben erforderlichen hauswirtschaftlichen Aufgaben dienen.
Initiativen des Ehrenamts, Netzwerkförderung
Initiativen des Ehrenamtes sind als ergänzende und unterstützende Strukturen in der häuslichen Pflege tätig. Hierzu gehören insbesondere Gruppen und Initiativen, die sich ehrenamtlich um pflegebedürftige Menschen kümmern (z. B. durch Besuchs- u. Begleitdienste, Unterstützung im Haushalt, Betreuung und Beaufsichtigung in der Wohnung, etc.
Netzwerke: Regionale Netzwerke, die der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren dienen, die an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligt sind und die sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen, können zur Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen können ebenfalls eine Förderung erhalten.
Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen können alltagsunterstützende Angebote, Initiativen des Ehrenamtes und Netzwerke anerkannt und gefördert werden.
Zuständige Behörde für die Anerkennung und Förderung ist:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Referat 24
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel: +49(651) 9494-890
Fax: +49(651) 9494-77890
E-Mail: guenter.deinzer@add.rlp.de
Die entsprechenden Anträge können auf der Seite der ADD Trier heruntergeladen werden.
Hinweise und Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unter www.Servicestelle-AUA.rlp.de.
Ansprechpartner im Landkreis Mainz-Bingen
Der Landkreis Mainz-Bingen hat im Rahmen der regionalen Pflegestrukturplanung bei der Anerkennung von Unterstützungsangeboten eine wichtige Rolle.
Für die erforderliche, befürwortende Stellungnahme der Kommune wenden Sie sich - unter Vorlage/Zusendung Ihres Konzeptes bzw. Antrags - im Landkreis Mainz-Bingen an: