Eingliederungshilfen nach SGB VIII
Wir bitten um Übersendung des entsprechenden Antrags, den Schweigepflichtsentbindungen, sowie des Schul- oder KiTa-Fragebogens welche unten zum Download bereitstehen.
Die Eingliederungshilfe besteht grundsätzlich in den Bereichen des Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und des SGB XII. Im Jugendamt werden Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII für seelisch behinderte oder davon bedrohte Kinder und Jugendliche bearbeitet. Alle anderen Eingliederungshilfen werden durch das Sozialamt gewährleistet.
Unterstützung können Sie in Form von Frühförderung, ambulanten Hilfen (wie zum Beispiel Integrationshilfen für Kindertagesstätten oder Schulen, Lerntherapien und Autismus-Therapien), teilstationären oder auch stationären Maßnahmen erhalten, sofern eine Teilhabebeeinträchtigung durch unseren sozialpädagogischen Dienst festgestellt wurde.
Hinweis zum Antrag auf einen Fahrdienst:
Einen Antrag auf einen gesonderten Fahrdienst können wir nicht entgegennehmen. Die Bearbeitung erfolgt vorrangig von unserem Fachbereich Schulverwaltung/Schülerbeförderung/ÖPNV. Daher bitten wir Sie in diesem Fall sich an die zuständigen Kollegen zu wenden.
Weitere Informationen, sowie Ansprechpartner finden Sie hier: Schülerbeförderung Mainz-Bingen
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die sozialpädagogische Diagnostik zur Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung erfolgt durch das Jugendamt. Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung bei uns vorzulegen:
Anlagen zum Antrag
- Fachärztliche Diagnose (Arztbrief, Stellungnahmen, Gutachten des Facharztes)
- Berichte von bisherigen Therapien/Fördermaßnahmen
- Schweigepflichtsentbindungen
- Bei KiTa-Kindern: KiTa-Fragebogen und Förderplan
- Bei Schulkindern: Schulfragebogen, Förderplan und Nachteilsausgleich, sowie letzten drei Schulzeugnisse
- Geburtsurkunde
Bitte reichen Sie im Einzelfall folgende Unterlagen ein:
- Sorgerechtserklärung, ggf. Nachweis über Sorgerechtsregelung
- Bestallung/Nachweis gesetzliche Betreuung
- Anlage Kostenerstattung/Nachweis über Bezug von SGB II/XII Leistungen
- Bericht der Betreuung
- Anerkennungsnachweis (z.B. Asylantragsstatus, Duldung, Niederlassungserlaubnis, Zuweisung)
- Nachweis über Pflegegrad
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid
- Berichte von bisherigen Therapien/Fördermaßnahmen
- Kopie Sonderpädagogisches Gutachten (falls vorhanden)
Kontakte
Sollten Sie Fragen haben, finden Sie hier Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin: