Was wäre der Landkreis Mainz-Bingen ohne das Ehrenamt? Unzählige Aktive – genauer gesagt fast jede zweite Bürgerin und jeder zweite Bürger – engagieren sich tagein tagaus in Vereinen, Initiativen und Organisationen unterschiedlichster Art. Mit ihrem außerordentlichen Engagement machen diese Menschen den Landkreis Mainz-Bingen zu dem, was er ist: vielfältig, aufgeschlossen, sozial und lebenswert.
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet und damit steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Dazu zählen u. a. die Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sowie die Anhebung der Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.
Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in einem Sportverein ausüben. Auch die Entschädigungen für Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der DLRG werden hierdurch begünstigt. Von der höheren Ehrenamtspauschale profitieren diejenigen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Dies betrifft beispielsweise Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen.
Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird zum 01. Januar 2021 von 35.000 Euro auf 45.000 Euro jährlich erhöht. Das entlastet vor allem kleinere Vereine von steuerrechtlichen Verpflichtungen, da bei Einnahmen bis zu dieser Höhe die Geschäftsbetriebe nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen.
Weitere Beschlüsse betreffen u. a. den Bürokratieabbau (zeitnahe Mittelverwendung), Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke und die Transparenz in der Gemeinnützigkeit. Alle Infos zum Beschluss finden Sie hier.
Weitergehende Informationen rund um das bürgerliche Engagement hat das Bundesfinanzministerium hier zusammengestellt:
In Zeiten von Corona sind auch Vereine, Organisationen und Initiativen stark gefordert. Aktuelle Entwicklungen erfahren Sie auf den Seiten des Landessportbund RLP, dem Sportbund Rheinhessen, der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung oder des Landes RLP.
Das Land RLP hat in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verbänden viele Hygienekonzepte erstellt, u. a. für Chorproben, Blasorchester, Gastronomie, Jugendfreizeiten, Sportbetrieb in Innen- und Außenbereich sowie für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich.
Auf seiner Seite informiert der Chorverband sehr ausführlich und hat viele Musterdokumente eingestellt, die Ihnen die Arbeit erleichtern, darunter die Einwilligung und Erklärung zur Teilnahme an den Chorproben, ein Musterdokument für die Probendokumentation und Abstand- und Sitzpläne (Muster) mit und ohne Spuckschutz.
Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Zum 16. Juni 2020 wurden erhebliche Vereinfachungen im Antragsverfahren vorgenommen. Alles Wissenswerte erfahren Sie hier.
Der Bundestag hat einige wichtige vereinsrechtliche Änderungen auf den Weg gebracht, die in der aktuellen Situation für Vereinfachungen sorgen sollen. Das betrifft neben Mitgliederversammlungen auch die Verlängerung von Amtszeiten und die Vereinfachung von schriftliche Beschlussfassungen. Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung hat das Wichtigste für Sie hier zusammengefasst.
Vereine, die Arbeitgeber sind, können beim zuständigen Finanzamt Anträge auf eine Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer stellen. Die Zahlungen werden somit befristet und zinsfrei nach hinten verschoben. Die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Zusätzlich kann eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Körperschaftssteuer gestellt werden. Die Steuervorauszahlung kann herabgesetzt, sowie der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben werden. Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden wird bis zum Ende des Jahres verzichtet. Auskunft gibt das zuständige Finanzamt.
Weitere Details finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Um das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen und die Ehrenamtlichen fachlich zu begleiten, wurde Ende 2018 die Stelle „Netzwerkbeauftragte Ehrenamt" in Person von Frau Malkewitz geschaffen. Sie steht den Engagierten mit Rat und Tat zur Seite und hat für alle Fragen rund um das Ehrenamt ein offenes Ohr.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
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aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
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Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
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Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
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Belehrungen gem. §43 IfSG:
Dienstag 11 Uhr, Donnerstag 11 und 16.30 Uhr
vorherige Anmeldung, persönlich oder per E-Mail, ist erforderlich
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Sprechzeiten
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht.