Der Kreisvorstand besteht aus der Landrätin und den Kreisbeigeordneten. Der Landkreis Mainz-Bingen hat zwei hauptamtliche Kreisbeigeordnete und einen ehrenamtlichen Kreisbeigeordeten. Der Erste Kreisbeigeordnete ist der allgemeine Vertreter der Landrätin im Verhinderungsfall. Ist dieser wiederum verhindet, vertreten die weiteren Kreisbeigeordneten den Landkreis nach außen.
Der Leitende staatliche Beamte nimmt – ebenso wie die Büroleitung - an den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Kreisvorstandes teil.
Nähere Informationen zur Verwaltungsgliederung finden Sie in unserem Organigramm.
Dorothea Schäfer ist seit dem 1. Oktober 2017 Landrätin des
Landkreises Mainz-Bingen.
Wesentliche Aufgaben der Landrätin
Die Landrätin ist nach der Landkreisordnung Vorsitzende des Kreistages Mainz-Bingen mit eigenem Stimmrecht. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse.
Zugleich ist sie Leiterin der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und damit
Dienstvorgesetzte aller Bediensteten. Der Landrätin obliegen die Geschäfte der
laufenden Verwaltung, sofern nicht der Kreistag zuständig ist.
Landrätin Schäfer ist Leiterin des Geschäftsbereich I mit den folgenden Abteilungen bzw Organisationseinheiten:
Steffen Wolf (SPD) wurde am 27. Oktober 2017 von Kreistag zum hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten gewählt. In der Kreistagssitzung am 26. Januar 2018 erfolgte die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das neue Amt, das er zum 01. Februar 2018 antritt. Seine Amtszeit beträgt acht Jahre
Persönliche Angaben:
Steffen Wolf wurde am 6. Juli 1980 in Mainz geboren und wuchs in Essenheim auf. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und wohnt in Jugenheim/Rheinhessen.
Nach dem Abitur absolvierte er seinen Zivildienst in der mobilen sozialen Pflege des Arbeiter-Samariter-Bundes. Daran schloss sich die Ausbildung bei der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und ein Studium an der FH in Mayen an, das er als Diplom-Verwaltungswirt erfolgreich beendete.
Seit 2005 ist Steffen Wolf bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim beschäftigt; zunächst in der Schulverwaltung, wo er später als Fachbereichsleiter und dann als stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung "Schulen- und Gebäudemanagement" tätig war. 2016 wurde er Leiter der Abteilung "Sicherheit und Ordnung/Kommunalaufsicht".
Seit 2006 ist Steffen Wolf Mitglied in der SPD und im Vorstand des Ortsvereins Jugenheim aktiv – davon 8 Jahre als Vorsitzender und in der Amtsperiode 2009-2014 als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Jugenheim. In den Verbandsgemeinderat Nieder-Olm wurde er 2009 gewählt, wo er seit 2011 den Fraktionsvorsitz bekleidet.
Wesentliche Aufgaben des Ersten Kreisbeigeordneten:
Er ist Stellvertreter der Landrätin und Leiter des Geschäftsbereiches II und damit verantwortlich für Bauen und Umwelt sowie für das Umwelt- und Energieberatungszentrum, für alle weiterführenden Schulen im Landkreis, Schülerbeförderung, ÖPNV und Gebäudemanagement.
Ursula Hartmann-Graham (Bündnis 90/Die Grünen) wurde am 19. September 2014 vom Kreistag zur hauptamtlichen zweiten Kreisbeigeordneten gewählt. In der gleichen Sitzung trat sie nach erfolgter Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt ihre neue Tätigkeit an.
Persönliche Angaben:
Ursula Hartmann-Graham wurde am 20. August 1951 in Lippstadt geboren. Sie ist verwitwet, hat zwei Kinder und wohnt in Bingen, zuvor lebte sie 21 Jahre in Waldalgesheim-Genheim.
Sie wuchs im Ruhrgebiet auf und absolvierte nach dem Hauptschulabschluss eine kaufmännische Lehre zur Industriekauffrau. Über den zweiten Bildungsweg erwarb sie das Abitur und studierte Soziologie, Pädagogik und Politik in Frankfurt. Ihr Studium schloss sie als Diplom-Soziologin ab.
Ursula Hartmann-Graham war langjährig in der Erwachsenenbildung und in verschiedenen sozialen Bereichen sowie an der Hochschule Koblenz tätig. Sie beschäftigte sich insbesondere mit der Arbeitsmarktintegration von Menschen in schwierigen Lebenssituationen und der Bekämpfung von Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Zuletzt war sie Prokuristin einer gemeinnützigen Gesellschaft.
Dem Kreistag Mainz-Bingen gehörte sie 10 Jahre lang an.
Wesentliche Aufgaben der 2. Kreisbeigeordneten:
Ursula Hartmann-Graham leitet den Geschäftsbereich III. Damit ist sie verantwortlich für das Jobcenter, die Abteilung Soziale Hilfen sowie die Abteilung Soziale Sonderaufgaben.
Burkhard Müller (SPD) wurde am 28. August 2009 vom Kreistag zum ehrenamtlichen Dritten Kreisbeigeordneten gewählt, vereidigt und in das Amt eingeführt. In der Kreistagssitzung vom 19. September 2014 wurde Müller in seinem Amt bestätigt. Seine Amtszeit ist an die Wahlperiode des Kreistages von fünf Jahren gebunden. Er bleibt bis zur Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers im Amt.
Persönliche Angaben:
Müller, 1957 geboren, wohnt in Ingelheim.
Er absolvierte die Ausbildung für den gehobenen nicht technischen Dienst in der inneren Verwaltung an der Fachhochschule Mayen und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, danach schloss sich das Studium der Rechtswissenschaften in Bonn an. Nach der Referendarzeit beim Oberlandesgericht Koblenz, einem Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und dem Zweiten Staatsexamen begann er seine Tätigkeiten als Grundsatzreferent bei einer oberen Landesbehörde und im Sozialministerium des Landes Rheinland-Pfalz. Seit 1992 ist er Stellvertretender Geschäftsführer und seit 2003 Geschäftsführer des Landkreistages Rheinland-Pfalz. Müller arbeitet in zahlreichen Gremien und Kommissionen im Sozial- und Gesundheitswesen mit.
Wesentliche Aufgaben des 3. Kreisbeigeordneten:
Burkhard Müller ist zuständig für die Bereiche Gesundheits- und Veterinärwesen sowie Landwirtschaft.
In seiner Funktion als Kreisbeigeordneter ist er Aufsichtsratsvorsitzender der Rheinhessen Touristik GmbH und Mitglied in den Vorständen des Deutschen Weinbaumuseums Oppenheim, der Rheinhessenwein e.V. sowie des Landespflegeverbands Rheinhessen-Nahe.
Für die Erledigung der staatlichen Aufgaben der Kreisverwaltung als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung bestellt das Ministerium des Innern und für Sport im Einvernehmen mit der Landrätin/dem Landrat einen staatlichen Beamten des höheren Dienstes zum leitenden staatlichen Beamten (§ 56 LKO).
Persönliche Angaben:
Der Jurist Dr. Stefan Cludius wurde 1961 in Kassel geboren und ist v. a. im Rhein-Main-Gebiet aufgewachsen. Er ist verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn aus erster Ehe.
Er wurde zum 1. Juli 2014 zum leitenden staatlichen Beamten der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bestellt. Zuvor arbeitete er als Referent im Bundesministerium für Wirtschaft, als Verwaltungsrichter im Land Brandenburg und zuletzt als Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sein beruflicher Schwerpunkt war neben dem Europarecht stets das öffentliche Recht (u. a. Kinder- und Jugendhilferecht, Ausländer- und Flüchtlingsrecht), das auch seinen neuen Aufgabenbereich prägt.
Wesentliche Aufgaben des Leitenden Staatlichen Beamten:
Der Leitende Staatliche Beamte leitet in Vertretung des Landrates den Geschäftsbereich V, welcher die Abteilungen Sicherheit und Ordnung/Kommunalaufsicht und Straßenverkehr / Kfz.- Zulassung umfasst.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
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Erste Anlaufstelle ist das Bürgerbüro. Es ist montags bis mittwochs durchgehend von 7 bis 17 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 06132/787-0 erreichbar.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag
bis Mittwoch von 7 bis 17 Uhr
Donnerstag von 7 bis 18 Uhr
Freitag von 7 bis 12.30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag
bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Zusätzliche Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Pressestelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Kilian Grau
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Julia Isermenger
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
Alfred-Nobel-Straße
2a
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
Sprechzeiten
Montag,
Dienstag, Donnerstag, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 19.30 Uhr.
Möglichkeit der persönlichen Terminvereinbarung (außer freitags) unter 06721/9171 - 5229
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
Sprechzeiten
Montag
von 07.30 bis 19.30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 07.30 bis 12 Uhr.
Möglichkeit der persönlichen Terminvereinbarung (außer freitags) unter 06133/9403–5265
Kontakt
Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Sprechzeiten
Allgemein:
Montag bis Mittwoch von 7 bis 17 Uhr
Donnerstag von 7 bis 18 Uhr
Freitag von 7 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Dienstag 11 Uhr, Donnerstag 11 und 16.30 Uhr
vorherige Anmeldung, persönlich oder per E-Mail, ist erforderlich
weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06131/69333-0
HIV-Beratung und -Test:
Montag von 12.30 bis 14 Uhr
Donnerstag von 15.30 bis 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Impfsprechstunde:
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15 Uhr
Ohne Terminvereinbarung
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Sprechtag im Beratungszentrum in Oppenheim, Postplatz 1: dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 15:30 Uhr. Anmeldungen unter 06132/787-6300
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
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Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
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BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
Signatur
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß den Vorschiften des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) versehen.
Leider kann die Kreisverwaltung Mainz-Bingen aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig ist, setzen Sie sich bitte vorher mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in in Ihrer Angelegenheit in Verbindung, die/der Ihnen gerne weiterhilft.