27. Januar 2020
Umstrukturierung im Weinbau sind bis Ende Januar anzumelden
Umstrukturierungen im Weinbau können noch bis zum 31. Januar bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen angemeldet werden.
Bis dann müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim oder in der Außenstelle in Mainz vorliegen. Dies gilt auch für die im „Weinbau-Informations-Portal (WIP)“ bei der Landwirtschaftskammer gestellten Anträge sowie die daraus resultierenden Ausdrucke. Lediglich Umstrukturierungsanträge für Flurbereinigungsgebiete können noch bis zum 30. April bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge sind ungültig und müssen dann abgelehnt werden.
Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter den Rufnummern 06131 9333 -4120 bis -4127 gerne zur Verfügung.
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