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09. Mai 2022

Müllentsorgung im Rhein-Selz-Park geht voran

Nachdem bereits um den Jahreswechsel einige Container mit unbelastetem Bauschutt abtransportiert werden konnten, geht es in dieser Woche mit der Abfuhr der Materialien der Stufe eins weiter.

Die Müllentsorgung im Rhein-Selz-Park geht voran. Die Entsorgung der auf dem Gelände liegenden belasteten Abfälle wurde in den vergangenen Monaten sorgfältig geplant. Insbesondere die Suche nach qualifizierten und zertifizierten Entsorgungsunternehmen, die für den Abtransport des Materials geeignet sind, sowie die Suche nach passenden Deponien, die auch noch ausreichend Kapazitäten für die Ablagerung des belasteten Mülls haben, waren sehr aufwändig und zeitintensiv. Mittlerweile haben die zur Entsorgung des Abfalls verpflichteten Grundstückseigentümer aber sowohl eine amtlich anerkannte, qualifizierte und zertifizierte Entsorgungsfachfirma als auch die entsprechenden Deponien gefunden.

Strenge Vorgaben des Arbeitsschutzes  

Zudem müssen die strengen Vorgaben des Arbeitsschutzes beachtet werden, was unter anderem dazu führte, dass zunächst die Wasserversorgung in dem weit außenliegenden Gelände wiederhergestellt werden musste. Die Arbeiter müssen die Gelegenheit haben, sich direkt nach ihrem Einsatz vor Ort duschen zu können.

In den nächsten Wochen findet nun noch ein Abstimmungsgespräch mit dem Sonderabfallmanagement des Landes Rheinland-Pfalz (SAM) statt, das die Entsorgung eng begleitet. Danach soll der Abtransport des belasteten Materials der Stufen zwei und drei ebenfalls zeitnah beginnen können. Die dabei bestehenden hohen Anforderungen beim Abtransport der Abfälle stellt das Entsorgungsunternehmen sicher.
Begleitet wird dies durch ein Fachingenieurbüro, das ebenfalls vom Eigentümer beauftragt wurde und in enger Abstimmung mit der Abfallbehörde des Landkreises Mainz-Bingen, dem Sonderabfallmanagement des Landes Rheinland-Pfalz und der SGD-Süd als Gewerbeaufsicht steht.

Entgegen den in den Medienberichten aus der vergangenen Woche aufgeworfenen Befürchtungen hat der unabhängige Gutachter im Entsorgungskonzept aus dem Oktober 2021 festgestellt, dass erst durch eine Bewegung der Baustoffe – also die Aufräumarbeiten - belastete Fasern freigesetzt werden können. Die Asbestfasern als der gefährlichste Stoff sind in einer Klebermatrix gebunden. Ebenfalls nicht ohne Weiteres durch Wind oder Regen bewegbar sind die sog. PAK (natürlicher Bestandteil von Kohle und Erdöl), die z.B. in Teer oder Dachpappe vorkommen. Ebenso verhält es sich bei den KMF, die in Dämmmaterialien enthalten sind, welche sich überwiegend in den Haufwerken befinden.

Hinsichtlich aller drei Stoffgruppen liegen deshalb mit Bezug auf die aktuelle Lagerung keine gutachterlichen Warnungen vor. Es sind die für den aktiven Umgang mit den KMF im Entsorgungsprozess die jeweils einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe einzuhalten.