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18. Januar 2023

Rhein-Selz-Park bald müllfrei

Nachdem in den vergangenen Monaten bereits rund zwei Drittel der insgesamt 1300 Tonnen abtransportiert und eingelagert worden sind, können jetzt auch die belasteten Abfälle der Stufe drei entsorgt werden.

Der geforderte Einzelentsorgungsnachweis für diese Abfälle ist von allen Stellen genehmigt worden – dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM).

Damit können nun auch die restlichen Mengen an belastetem Müll in die Deponie in Wiesbaden eingelagert werden. Nach Auskunft der Deponiebetreiber ist dies mit einem kurzen Vorlauf von wenigen Tagen möglich. Das beauftragte Entsorgungsunternehmen wird loslegen, sobald noch letzte Formalitäten mit der Eigentümerin geklärt sind und entsprechende Abfallcontainer geliefert werden.

Damit wird das betreffende Gelände demnächst frei von den belasteten Abfällen sein. Das langwierige und komplizierte Verwaltungsverfahren konnte damit unter Federführung der Unteren Abfallbehörde erfolgreich zu Ende geführt werden. Weiterhin involviert waren die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Abfallbehörde des Landes sowie die oben bereits erwähnte SAM.

Dabei waren vielfältige Vorschriften zur Entsorgung zu beachten, die einerseits mit den Entsorgungswegen zu tun haben, andererseits mit Fragen rund um den Arbeitsschutz.

Das von der Unteren Abfallbehörde gewählte Verfahren entsprach den gesetzlichen Vorschriften, wonach in erster Linie auf Eigenverantwortung des Entsorgungspflichtigen gesetzt wird. Zuständig für den Abtransport war also letztlich der Eigentümer des Geländes, auf dessen Privatgrund der Abfall lag und der am Ende den Abtransport auch bezahlt hat.

Der Bauschutt im Rhein-Selz-Park entstand bei der Entkernung von alten Häusern, die in der ehemaligen US-Kaserne als Unterkunft für Offiziere genutzt wurden.

Der in Containern eingelagerte Müll im Rhein-Selz-Park steht kurz vor der Entsorgung.
Der in Containern eingelagerte Müll im Rhein-Selz-Park steht kurz vor der Entsorgung.

Der Abfall war gutachterlich in drei Kategorien eingeteilt: trennbar ungefährliche Abfälle (Stufe 1); Abfall mit Anteilen an künstlichen Mineralfasern (Stufe 2); asbesthaltiger beziehungsweise mit Anteilen an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen – PAK versetzter Abfall der Stufe 3, der etwa ein bis zwei Prozent der Gesamtmenge ausmacht. Laut Gutachten bestand durch den belasteten Müll zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung.

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