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08. Januar 2021

Auswirkungen des Brexit für britische Bürgerinnen und Bürger im Landkreis

Ab dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union (EU). Für den Aufenthalt oder das Arbeiten im Landkreis beziehungsweise in ganz Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) bedeutet das aber keine gravierenden Änderungen.

Sofern Bürgerinnen und Bürger vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hatten, bleibt dieses als Aufenthaltsrecht auch weiterhin bestehen. Die Rechte bestehen „kraft Gesetzes“, was bedeutet, dass sie ohne weiteres Zutun gelten. Um dies nachweisen zu können, benötigen betroffene Bürgerinnen und Bürger jedoch zwingend ein Dokument, das sie bei der Ausländerbehörde erhalten.

Britinnen und Briten, die demnach am 31. Dezember 2020 im Landkreis beziehungsweise in Deutschland wohnen und weiterhin dort wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bis zum 30. Juni 2021 bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen. Dort erhalten sie dann ein neues Aufenthaltsdokument.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Mainz-Bingen ist vorzugsweise per E-Mail unter aus-laenderbehörde@mainz-bingen.de erreichbar sowie telefonisch unter 06132/787-5170 (Info-Point). Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.

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