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24. April 2018

Kreis verabschiedet Förderung für Fahrradverkehr

„Fahre so viel oder so wenig, so weit oder nicht so weit wie du willst. Hauptsache, du fährst.” Eddy Merckx muss es wissen, schließlich gewann der belgische Radprofi mehrmals die Tour de France sowie den Giro d’Italia. Der Landkreis Mainz-Bingen ist natürlich weder mit den Alpen noch den Pyrenäen zu vergleichen, Radfahren lässt es sich hier jedoch hervorragend.

Die Fahrradinfrastruktur ist sehr gut, um diese weiter zu verbessern, beschloss der Kreisausschuss jetzt eine Förderrichtlinie für kommunale Projekte im Rahmen des Radverkehrskonzeptes. Für das Jahr 2018 stehen den Kommunen eine Million Euro Fördermittel für Projekte rund um das Fahrradfahren zur Verfügung.

Bis zu 30 Prozent der Projektkosten fördert der Kreis. Das Besondere: Ist ein Grunderwerb erforderlich, wird dieser bei der Förderung angerechnet. Weitere 50 Prozent der Kosten können beim Bund eingereicht werden. „Ziel ist es, das Fahrrad als Verkehrsmittel weiter zu stärken“, so der zuständige Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf. Jeder Tritt in die Pedale spare außerdem nebenher auch noch Kohlenstoffdioxid (CO2) ein und schone die Umwelt.

Doch was wird gefördert? „Alles, was die Qualität des Radverkehres im Alltag verbessert“, antwortet Ralph Heinrichs, der die Richtlinien in der Kreisverwaltung umsetzt. Demnach können das gänzlich neue Radwege sein, aber auch Schutzstreifen auf der Fahrbahn oder Querungshilfen für Radfahrer – oder Abstellanlagen an zentralen Stationen des Personennahverkehrs. Wenn das Fahrrad an Bahnhöfen und Busknotenpunkten sicher und bequem abzustellen sei, fördere dies vielleicht auch die Bereitschaft, im Alltag mehr die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, hofft Ralph Heinrichs. Rundum: Förderfähig sind Projekte, die den Radverkehr im Alltag erleichtern.

Förderanträge der Kommunen sind per E-Mail an Ralph Heinrichs in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzureichen. Bei ihm können auch weitere Informationen eingeholt werden. Telefon: 06132 7 87-2117. Hier stehen die entsprechenden Förderrichtlinien sowie das Radverkehrskonzept zum Download zur Verfügung.

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