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31. August 2020

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021

Bereits im Mai dieses Jahres konnten Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rodungen und Rebpflanzungen im Jahr 2021 gestellt werden. Die entsprechenden Bescheide hierzu sind den Antragstellern zwischenzeitlich zugestellt worden.

Für Flächen, die im Mai nicht beantragt wurden, können nun in der Zeit vom 1. bis 30. September 2020 die entsprechenden Anträge bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.
Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die seinerzeit beantragten Rebflächen bislang noch nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung (vor 31. Dezember 2015 entstanden) beziehungsweise Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Eine wiederholte Antragstellung ist für unbestockte Flächen nicht erforderlich. Die Bescheide dafür behalten ihre Gültigkeit.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil zwei. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil eins aufgeführt wurden. 

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen [wip.lwk-rlp.de]. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann dies über eine Neuregistrierung erfolgen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.
Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Nach der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember durch die zuständige Kreisverwaltung.

Medienanfragen

Pressestelle
06132/787-1012 
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