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12. April 2022

Biberdamm zerstört: Naturschutzbehörde sucht Zeugen

Unbekannte Personen haben im Bereich der Rheinkrippen im Binger Stadtteil Bingerbrück einen Biberdamm zerstört. Dies stellt einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und ist als eine Straftat zu bewerten.

Der Biberdamm wurde durch Unbekannte teilweise eingerissen.
Der Biberdamm wurde durch Unbekannte teilweise eingerissen.

Die beim Landkreis angesiedelte Untere Naturschutzbehörde hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet und sucht dringend Zeugen oder Mitwisser.

Der Vorfall am Rheinufer ereignete sich vermutlich bereits zwischen dem 24. März und dem 4. April 2022. Dabei wurde der Biberdamm teilweise eingerissen. Dadurch floss das Wasser, welches durch den Damm auf einer größeren Fläche bis zu 80 Zentimeter hoch aufgestaut wurde, vollständig ab. Der Lebensraum der Biber wurde in der Folge stark beeinträchtigt. Ob sie den Damm wiederaufbauen und welche Folgen für die Tiere entstanden sind, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Biber bereits mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt und dadurch besonders störungsanfällig waren.

Der für Umwelt und Naturschutz verantwortliche Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf sagt dazu: 

„Dieser schwerwiegende Eingriff in das Leben der Tiere ist eine gleichermaßen sinnlose wie auch verantwortungslose Tat. Biber sind aus gutem Grunde besonders streng geschützt. Verstöße in diesem Bereich bringen wir konsequent zur Anzeige.“
Durch die Beschädigung ist angestautes Wasser auf einer größeren Fläche abgeflossen.
Durch die Beschädigung ist angestautes Wasser auf einer größeren Fläche abgeflossen.

Ursprünglich wurde die Untere Naturschutzbehörde durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Die Kreisverwaltung ruft Wanderer, Spaziergänger und andere Erholungssuchende dazu auf, im Bereich der Binger Rheinkrippen gar nicht erst den am Gebiet entlangführenden Weg zu verlassen, um Wildtiere nicht zu beeinträchtigen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Biber streng geschützt. Es ist verboten, ihn zu stören, zu verfolgen, zu fangen, zu töten und seine Bauten und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Wer das dennoch tut, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Neben dem Biber haben durch die Tat außerdem Frösche ihren Lebensraum und der Eisvogel ein Jagdgebiet verloren.

Die Verantwortlichen sind bisher nicht bekannt. Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen, nimmt Thomas Arnold von der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 06132 787 2161 oder unter der E-Mail-Adresse ArnldThmsmnz-bngnd entgegen.