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01. Februar 2023

Wohngeld: Der erste Monat nach der Reform

Mehr Personal und ein anhaltend hohes Telefonaufkommen – das beschreibt die aktuelle Situation in der Wohngeldstelle des Landkreises Mainz-Bingen. Im Januar 2023 gingen bei der Kreisverwaltung 282 Wohngeldanträge ein. Das sind mehr als dreieinhalb Mal so viele wie noch vor einem Jahr.

Zum Vergleich: Vor Bekanntwerden der Wohngeldreform erreichten die Verwaltung durchschnittlich 75 Anträge pro Monat. Nachdem die Bundesregierung die Wohngeldreform publik gemacht hatte, stieg diese Zahl seit September 2022 bereits auf durchschnittlich 118 Anträge im Monat. Diese stammen von Bürgerinnen und Bürgern aus den kreisangehörigen Gemeinden. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Ingelheim und Bingen ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

Noch immer herrscht in der Wohngeldstelle viel Betriebsamkeit. Viele Bürgerinnen und Bürger erkundigen sich telefonisch, ob sie nach der Reform nun wohngeldberechtigt sind. Klar ist schon jetzt: Es dauert aktuell deutlich länger, bis eine Bearbeitung der Anträge erfolgt. Mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen ab Vorlage aller relevanten Unterlagen ist leider zu rechnen. „Wir wollen, dass alle, die berechtigt sind, auch das Wohngeld beantragen“, so die zuständige Kreisbeigeordnete Almut Schultheiß-Lehn. „Deshalb halten wir es für wichtig, umfassend über die Antragskriterien zu informieren und haben auf der Startseite unserer Homepage einen Button, über den man direkt zur Wohngeld-Seite gelangt. Dort informieren wir umfangreich über die Neuerungen.“ Auch ein neuer Wohngeld-Flyer sowie die Antragsunterlagen stehen dort zum Herunterladen bereit.

„Deshalb halten wir es für wichtig, umfassend über die Antragskriterien zu informieren“, so die zuständige Kreisbeigeordnete Almut Schultheiß-Lehn.

Die Wohngeldstelle weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass das Datum der Antragstellung entscheidend ist. Bei rechtzeitiger Antragstellung entsteht also kein finanzieller Verlust, denn das Wohngeld wird auch rückwirkend ausgezahlt. Wer seinen Antrag im Januar gestellt hat, wird letztlich rückwirkend ab Januar sein Wohngeld beziehen, auch wenn die Bearbeitung erst später erfolgt.

Aktuell sind drei Mitarbeiterinnen mit der Bearbeitung der Anträge betraut. Um das hohe Telefonaufkommen zu bewältigen, erhält die Wohngeldstelle Unterstützung: Zwei Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung sind diese Woche aus dem Gesundheitsamt in die Wohngeldstelle gewechselt. Zudem unterstützt eine Auszubildende bereits das Sachgebiet Wohngeld und soll nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung auch weiterhin in diesem eingesetzt werden.

Mit der Wohngeldreform gab es zum 1. Januar 2023 zahlreiche Änderungen und Neuerungen. Dadurch haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld als bisher. Weitere Informationen zum Wohngeld gibt es auf der Homepage unter www.mainz-bingen.de.

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