22. September 2022
Rechtskreiswechsel gut verlaufen
Nachdem die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine anfangs über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die Kommunen betreut wurden, werden sie seit Anfang Juni über das Jobcenter des Landkreises versorgt.
Derzeit sind rund 2300 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Mainz-Bingen gemeldet. Nachdem die Kriegsflüchtlinge anfangs über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und damit von Kommunen als Delegationsnehmer erfasst und betreut wurden, hat mittlerweile der Rechtskreis gewechselt: Seit Anfang Juni werden die hilfesuchenden Menschen über das Sozialgesetzbuch SGB II versorgt, das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt. Zuständig ist jetzt das Jobcenter Mainz-Bingen. „Der Wechsel der Zuständigkeit hat sehr gut geklappt. Es kam zu keinen größeren Problemen“, freut sich Landrätin Dorothea Schäfer.
Reibungsloser Übergang dank Zusammenarbeit und Unterstützung von Ehrenämtlern
Der sogenannte Rechtskreiswechsel war vor allem auch dank der Kooperationsbereitschaft der Betroffenen und der Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern und Kommunen weitgehend problemlos möglich. Hierfür bedankt sich das Mainz-Binger Jobcenter ausdrücklich. „Das war für den reibungslosen Übergang essenziell“, sagt die zuständige Kreisbeigeordnete Almut Schultheiß-Lehn.
Der Wechsel war durch eine Änderung des Bundesrechts nötig geworden. Hierfür mussten alle erwerbstätigen Geflüchteten, die bereits eine Fiktionsbescheinigung bei der Ausländerbehörde des Kreises erhalten hatten, in die Zuständigkeit des Jobcenters überführt werden. Zuvor erfasste die Kreisverwaltung alle Ukrainerinnen und Ukrainer zunächst über das Asylbewerberleistungsgesetz. Nicht erwerbstätige Flüchtlinge wurden ins SGB XII – Sozialhilfe – überführt, das von den Kommunen als Delegationsnehmer bearbeitet wird.
Informationsveranstaltungen für Geflüchtete und Helfer
Für den Rechtskreiswechsel kontaktierte das Jobcenter zunächst alle registrierten Betroffenen postalisch. Sie sendeten Erklärungen und Formulare in deutscher und ukrainischer Sprache, gemeinsam mit bereits frankierten Rückumschlägen an die Ukrainerinnen und Ukrainer. Um die Vorgehensweise und die Notwendigkeit der erneuten Vorsprache zu erklären, organisierte das Jobcenter Informationsveranstaltungen für Geflüchtete und Helfer. Die Schwerpunkte lagen neben den Besonderheiten im Rechtskreiswechsel auch auf den Rechten und Pflichten sowie den Möglichkeiten zur Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen oder auch Angeboten für Sprach- und Integrationskurse. Über 50 Sitzungen haben bisher stattgefunden.
Zum 1. Juli 2022, dem Zeitpunkt des Rechtskreiswechsels, befanden sich 2188 ukrainische
Flüchtlinge im Landkreis, hiervon konnten 1541 Personen in den Bezug von Leistungen nach
dem SGB II aufgrund vorhandener Fiktionsbescheinigungen überführt werden. Für alle
ukrainischen Flüchtlinge, welchen eine Fiktionsbescheinigung nach dem 1. Juli 2022
ausgehändigt wurde, erfolgt der Rechtskreiswechsel im Folgemonat der Aushändigung.
Das Formular zum Antrag auf Zuwendungen im Rahmen des SGB II ist hier als Download in
Deutsch und Ukrainisch zu finden.