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13. Juni 2019

Budenheimer Außengelände: Allgemeinverfügung wirkt schon

114 Hektar Landschaftsschutzgebiet (LSG) gespickt mit Zäunen, Gärten, Hütten, Pferdekoppeln, Wracks von Wohnwagen, Autos – ja sogar Schiffen. Im westlichen Außenbereich von Budenheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein Eigenleben entwickelt. Eine Allgemeinverfügung zeigt bereits Wirkung.

114 Hektar Landschaftsschutzgebiet (LSG) gespickt mit Zäunen, Gärten, Hütten, Pferdekoppeln, Wracks von Wohnwagen, Autos – ja sogar Schiffen. Im westlichen Außenbereich von Budenheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein Eigenleben entwickelt, das nicht den Anforderungen eines Landschaftsschutzgebietes entspricht. Besonders gefährlich ist die Situation für das örtliche Trinkwasser, das fast vollständig in dem rund 22 Hektar großen Wasserschutzgebiet gewonnen wird, welches Teil des LSG ist. Eine Rundfahrt durch das Gelände zeigt aber: Die derzeit laufende Diskussion um das Gelände und die vom Landkreis Mainz-Bingen erlassene Allgemeinverfügung zeigt bereits Wirkung: „Viele räumen ihre Grundstücke auf. Einige der nicht regelkonformen Bauten verschwinden schon“, sagte Förster Stefan Dorschel: „Es ist gut, dass der Kreis hier ein Stoppschild aufgestellt hat.“

Wasserschutz hat Vorrang


Viele Eigentümer protestieren gegen diese Verfügung, rund 300 Widersprüche liegen der Kreisverwaltung bereits vor. Landrätin Dorothea Schäfer hat dafür Verständnis, sagt aber: „Uns blieb nichts anderes übrig.“ Besonders der Wasserschutz habe ganz hohe Anforderungen, denen Genüge geleistet werden müsse. Durch den vielen Müll, die teilweise abgelagerten Altöle oder Pferdemist am Wegesrand sei dies beispielsweise gefährdet. Wenn davon etwas ins Grundwasser sickere, sei es schlecht bestellt um das Budenheimer Wasser.

Der größte Teil der Aufbauten ist illegal, „80 Prozent“, schätzt der 1. Kreisbeigeordnete Steffen Wolf. Er ist zuständig für den Bereich Bauen und damit auch für die Allgemeinverfügung, mit der die Kreisverwaltung Mainz-Bingen versucht, die Situation in den Griff zu bekommen. Die Verfügung besagt, dass alle Grundstücke in dem Gebiet bis zum 15. Juli von dem befreit sein müssen, was nicht erlaubt ist. Ansonsten übernimmt der Kreis dies auf Kosten der Eigentümer selbst.

Ziel: rechtskonforme Zustände


Neben den Widersprüchen liegt auch noch ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht vor, der die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung überprüfen soll: „Das ist gut so, wir leben in einem Rechtsstaat. Alle Bürgerinnen und Bürger können Entscheidungen der Verwaltung überprüfen lassen“, sagen Wolf und Schäfer. Je nachdem, wie das Gericht entscheidet, entscheidet sich denn auch das weitere Vorgehen des Kreises. Am Ziel wird sich aber nichts ändern: Im Budenheimer Außengelände sollen rechtskonforme Zustände hergestellt werden. Unabhängig davon werde sich die Verwaltung jetzt jeden der widersprochenen Einzelfälle anschauen und sehen, was erlaubt ist und was nicht, um nach Lösungen zu suchen, die rechtlich in Ordnung sind. „Klar ist aber: Wir können das nicht länger dulden“, sagte Wolf. Aus Gründen der Gleichbehandlung könne der Umgang mit den Grundstücken nicht willkürlich erfolgen und müsse klaren Regeln folgen.

Die Kreisverwaltung bekommt für ihre Handlung viel Zustimmung. Zum Beispiel vom Budenheimer Bürgermeister Stephan Hinz: „Die Toleranzgrenze ist überschritten“, sagt er. Auch die Deichmeisterei, der Förster und die Jäger sind sehr mit dem eingeschlagenen Weg einverstanden. So sind zum Beispiel die vielen Zäune ein großes Problem für die Tiere: „Es bleibt immer wieder Wild in den Zäunen hängen und verendet“, sagt Revierjagdmeister Thomas Köhrer. Er weist zudem darauf hin, dass die Bejagung der Wildschweine schwierig, deren Population aber sehr hoch ist. Sie verursachen viele Schäden – zum Beispiel am Deich zum Rhein hin. „Und wenn die Afrikanische Schweinepest irgendwann wirklich ausbricht, können wir dem hier nicht wirksam entgegenwirken.“

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