16.08.2022
Bereits zum neunten Mal werden „Unternehmen des Jahres im Landkreis Mainz-Bingen“ mit einem Geldpreis in Höhe von insgesamt 5.000 Euro ausgezeichnet.
Durch die Vergabe dieses Preises sollen herausragende unternehmerische Leistungen, die in hohem Maße zum weiteren Ausbau und zur Attraktivität des Standortes Mainz-Bingen beitragen, gewürdigt und die Bedeutung der Unternehmen für den Landkreis unterstrichen werden. Prämierte Betriebe erhalten die Berechtigung, als „Unternehmen des Jahres im Landkreis Mainz-Bingen 2023“ für sich zu werben.
Zum Wettbewerb beantworten Landrätin Dorothea Schäfer und Oliver Dyllick (Büro für Wirtschaftfsförderung und Kreisentwicklung) die wichtigsten Fragen:
Dorothea Schäfer: Mainz-Bingen gehört zu den wirtschaftsstärksten Landkreisen Deutschlands. Neben den großen Unternehmen tragen gerade die vielen kleinen und mittleren Betriebe im Kreis erheblich zu dieser Wirtschaftskraft bei. Mit dem Unternehmenspreis möchte der Landkreis diese herausragenden unternehmerischen Leistungen würdigen und damit die Bedeutung der Unternehmen für den Wirtschaftsraum Mainz-Bingen unterstreichen.
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um sich bewerben zu können?
Dorothea Schäfer: Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen aller Branchen, die ihren Stammsitz oder eigenständige Niederlassung im Landkreis Mainz-Bingen haben, hier ihre Leistungen erbringen und maximal 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Oliver Dyllick: Der Preis wird seit 2010 vergeben. In diesem Jahr zum insgesamt neunten Mal.
Oliver Dyllick: Die Kriterien sind bewusst sehr vielfältig angelegt. Zum einen suchen wir wirtschaftsstarke, innovative Unternehmen. Genauso suchen wir auch Betriebe, die uns durch andere Aktivitäten auffallen.
Denn bei vielen Unternehmen geht das Engagement über die rein wirtschaftliche Betätigung oder die Entwicklung innovativer Produkte oder Dienstleistungen hinaus.
Sie stärken mit sozialem, ehrenamtlichem oder kulturellem Engagement oder durch beispielhafte Beschäftigung von besonderen Personengruppen und besonderem Engagement für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den eigenen Erfolg. Im vergangenen Jahr haben wir ein Unternehmen für seine besondere Geschäftsidee ausgezeichnet.
Dorothea Schäfer: An den bisherigen Wettbewerben haben sich 92 Unternehmen beteiligt, davon haben wir 28 Unternehmen in unterschiedlichen Kategorien ausgezeichnet, sechs mit einem Sonderpreis. Wir sind froh, dass wir so viele verschiedene Betriebe aus vielen Branchen würdigen können. Das zeigt einmal mehr, wie abwechslungsreich und vielfältig unser Landkreis aufgestellt ist.
Oliver Dyllick: Es kann ein oder mehrere Unternehmen zur Auszeichnung ausgewählt werden. Wird nur ein Betrieb ausgewählt, erhält dieser das gesamte Preisgeld in Höhe von 5000 Euro. Bei mehreren Preisträgern wird entsprechend aufgeteilt.
Dorothea Schäfer: Preisträger-Unternehmen werden im Rahmen einer öffentlichen Feier in der Kreisverwaltung unter Pressebeteiligung neben dem Geldpreis mit einer Urkunde ausgezeichnet. Gleichzeitig haben die Unternehmen die Berechtigung, mit dem Titel des Preises „Unternehmen des Jahres im Landkreis Mainz-Bingen 2023“ zu werben.
Oliver Dyllick: Über die Presseberichterstattung sowie eigene Werbung der Betriebe können diese verstärkt auf sich und die Leistungsfähigkeit ihres Unternehmens aufmerksam machen. Sie haben also in jedem Fall einen positiven Werbeeffekt.
Oliver Dyllick: Ziel der Wirtschaftsförderung im Landkreis ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, sich hier anzusiedeln und für die Betriebe Ansprechpartner zu sein für unterschiedliche Fragestellungen und Beratungsangebote und so einen Beitrag zu leisten zur wirtschaftlichen Stärke des Kreises. Die Aufgaben erstrecken sich über die Betreuung und Bestandspflege der im Landkreis ansässigen Unternehmen, die Weiterleitung von Standortgesuchen zu den Städten und Gemeinden im Kreis sowie die Vermittlung von Gewerbeflächenangeboten zu interessierten Unternehmen und Projektentwicklern, Netzwerkarbeit in und Standortmarketing für die Region bis hin zur Beratung im Bereich Existenzgründung und Unternehmensnachfolge und zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten mit Vermittlung entsprechender Kontakte.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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