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20. Dezember 2017

Antragsverfahren zur Umstrukturierung im Weinbau

Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 können von Dienstag, 2. Januar, bis Mittwoch, 31. Januar 2018, gestellt werden. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren mit Besitzeinweisung im Jahr 2018 endet die Frist am 30. April 2018.

Antragsberechtigt sind nur Antragsteller, die bereits im Sommer 2017 im ersten Teil des Antragsverfahrens die jeweiligen Flächen meldeten und nun deren Bepflanzung beantragen wollen. Ein „Nachmelden“ von weiteren Flurstücken ist nicht möglich. Die Fördersätze und Maßnahmen wurden gegenüber den Vorjahren nicht verändert. Auch in diesem Jahr kann eine Förderung über die Maßnahme 52 erfolgen. In diesem Falle kann gebrauchtes Unterstützungsmaterial verwendet werden und eine Neupflanzung in einen bestehenden Drahtrahmen erfolgen, sofern die Mindestzeilenbreite von zwei Metern eingehalten wird.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter wip.lwk-rlp.de elektronisch gestellt werden. Antragsteller, die ihren Antrag weiterhin in Papierform stellen möchten, müssen die Antragsformulare bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Außenstelle, Große Langgasse 29, 55116 Mainz anfordern. Es erfolgt keine automatische Zusendung der Unterlagen

Ansprechpartner

Pressestelle
06132/787-1012 
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