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28. April 2022

Ausländerbehörde: Jeden Einzelfall genau prüfen

Auf einen offenen Brief des Arbeitskreises Asyl und Integration Mainz-Bingen zur Arbeit in der Ausländerbehörde und die Berichterstattung darüber reagiert die Kreisverwaltung.

„Auch wenn offene Briefe nicht die beste Grundlage für eine zielführende Diskussion sind – vor allem, wenn sie medial verbreitet werden, ohne vorab die Stellungnahme des Adressaten einzuholen – begrüßen wir die Gelegenheit, alle zu informieren, denen es wirklich um die Menschen und die Sache geht“, sagt der leitende staatliche Beamte des Kreises Mainz-Bingen, Dr. Stefan Cludius. Denn der in der Berichterstattung aus der vergangenen Woche genannte Fall eines anerkannten Flüchtlings, der auf seine Aufenthaltserlaubnis wartet, eignet sich gerade nicht als Beispiel für behördliches Fehlverhalten oder gar Sabotage. Vielmehr gibt es hier viele Fragen zu klären, über die die Kreisverwaltung gerne informiert hätte, bevor dieser Einzelfall nun öffentlich diskutiert wird.

Papiere müssen in Ordnung sein

Zum Verständnis: Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Arbeit in Form eines Bescheides erledigt hat, fängt die der Ausländerbehörde erst an. Dabei müssen vor allem die Papiere des Betroffenen in Ordnung sein – und das ist in dem veröffentlichten Fall nicht einfach zu klären. Die Sache ist allein deswegen keine „reine Formalie“, da die tatsächliche Identität des Betroffenen trotz intensiver Bemühungen bisher nicht abschließend geklärt werden konnte. In dem Herkunftsland ist das Urkundenwesen ungeordnet und es wurden verschiedenste Identitätsangaben in mehreren europäischen Ländern festgestellt; in einem davon wurde er auch unter Schutz gestellt. Dies erfordert eine sorgfältige Aufklärung, die sich anspruchsvoll sowie sehr zeitintensiv gestaltet. Das zuständige Ministerium wurde bereits eingebunden. „All das hätten wir gerne erläutert und erklärt, wenn wir denn gefragt worden wären“, bedauert Dr. Stefan Cludius.

Nur wenige Fälle mit Verzögerung

Die Ausländerbehörde ist für rund 26.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger zuständig, Tendenz aufgrund der Ukraine-Krise weiter steigend. Davon müssen mehrere tausend Fälle regelmäßig angepackt werden, weil der Aufenthaltsstatus befristet ist oder sich ändert. Gemessen daran ist die Zahl der Fälle, in denen es zu Verzögerungen kommt, gering. Noch deutlich kleiner ist die Zahl der Fälle, in denen es, wie im offenen Brief behauptet, trotz juristischer Klarheit zu Verzögerungen kommt. Klarheit fehlt zum Beispiel schon immer dann, wenn die Betroffenen ihrer Pflicht zur Identitätsklärung oder Papierbeschaffung nicht nachkommen oder es an Nachweisen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder zum Personenstand fehlt. Auch bei bestem Willen kann das Ausräumen von Unstimmigkeiten hier Zeit kosten.

Personalgewinnung schwierig

Außerdem hat es natürlich Folgen, wenn – wie aktuell – 3,5 Stellen in der Ausländerbehörde unbesetzt sind und sich die Personalgewinnung auf dem Arbeitsmarkt trotz großer Anstrengungen des Kreises als außerordentlich schwierig darstellt. Aufgrund von elf Stellenausschreibungen für die Ausländerbehörde in zwei Jahren und der Gewinnung von Kräften aus dem eigenen Verwaltungsnachwuchs konnten wir wenigstens eine noch stärkere Unterbesetzung abwenden und hoffen auf weitere Verstärkung in den nächsten Monaten. Gleichwohl sagt Landrätin Dorothea Schäfer auch: „Wir verkennen nicht, dass wir in unserem eigenen Interesse effizienter werden müssen.“

„Aufgrund der Fluktuation in den letzten Jahren haben wir eine Mischung aus jungen und erfahrenen Kräften, auf die wir große Stücke halten und die sehr engagiert die Ärmel hochkrempeln, weil sie genau wissen, dass viele Menschen auf ihre Entscheidungen warten", sagen Abteilungsleiter Martin Hänsler und Fachbereichsleiter Bernd Mißkampf.

Abteilungsleiter Martin Hänsler und Fachbereichsleiter Bernd Mißkampf sind trotz der angespannten Lage mit einer hohen Arbeitsbelastung zuversichtlich, dass sich die Situation verbessern wird. In der Ausländerbehörde werden Leistungsprämien gewährt; hinzu kommen außerdem verschiedene Aufstiegsverfahren, in denen sich Mitarbeitende befinden. So wird stetig daran gearbeitet, die Motivation und die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu steigern.

Selbstverständlich soll niemand aufgrund der Wartezeit auf die Fallentscheidung seinen Arbeitsplatz oder die Chance auf einen solchen verlieren. Deshalb wird verwaltungsintern jeder Fall prioritär bearbeitet, in dem diese Gefahr konkret besteht. Sämtliche Stellen, die für unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Leistungsverwaltung zuständig sind, tauschen sich, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes, eng aus. Im Interesse der Betroffenen suchen und finden wir die kurzen Wege, damit dort, wo die Verlängerung eines Titels in der Tat nur Formsache ist, die Zahlungen nicht eingestellt werden. „Der Vorwurf der Sabotage fällt hier auf die zurück, die ihn erheben, ohne sich sachkundig gemacht zu haben. Einzelfälle, wo es doch einmal hängen sollte, mögen uns bitte umgehend gemeldet werden“, sagt Dr. Stefan Cludius.

Korrekte Fallbearbeitung ist der Markenkern

Abschließend ein Wort zu unserem „Markenkern“: Die Ausländerbehörde steht für korrekte Fallbearbeitung, die jedem unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu dem verhelfen will, was ihr oder ihm von Rechts wegen zusteht – und das ist angesichts der ständigen Änderungen und nicht immer klaren Linie des Gesetzgebers im Ausländerrecht nicht gerade einfach. „Als früherer Verwaltungsrichter mit Spezialisierung im Ausländerrecht bin ich auf diese Einstellung der Mitarbeiterschaft genauso stolz, wie auf den Umstand, dass unsere Rechtsauffassung fast immer von den Gerichten bestätigt wird“, so der leitende staatliche Beamte Dr. Stefan Cludius abschließend.