Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

25. Oktober 2021

Brief des Ministeriums zum Notarztstandort kam erst am 19. Oktober

Der Brief des Innenministeriums bezüglich der Finanzierung eines Notarztstandortes durch eine Kommune ist beim Landkreis Mainz-Bingen erst am vergangenen Dienstag, 19. Oktober, per Mail eingegangen.

Die verspätete Zusendung der bereits auf den 8. Oktober datierten Antwort auf eine Anfrage der Landrätin ans Ministerium wird in der Begleit-Mail seitens des Innenministeriums mit einem „Büroversehen“ erklärt und dafür um Entschuldigung gebeten.

Diese Entschuldigung nimmt Landrätin Dorothea Schäfer selbstverständlich an. Sie weist daher den nun in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck zurück, sie habe bezüglich des Eingangsdatums des Schreibens die Unwahrheit gesagt. In einer Pressemitteilung am 15. Oktober hatte die Landrätin das Antwortschreiben des Landes auf ihre Anfrage öffentlich angemahnt. Zu diesem Zeitpunkt konnte der Brief definitiv noch nicht im Kreishaus vorliegen.

Zudem ist die inhaltliche Bewertung des Ministerschreibens keinesfalls so eindeutig, wie dies nun in der Öffentlichkeit dargestellt wurde. In dem Brief ist ganz allgemein von einer möglichen kommunalen Beteiligung die Rede. Wörtlich heißt es: „Allerdings ist damit nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Leistungen auch über Dritte (z.B. Kommunen, Vereine, Unternehmen) finanziert werden können, wenn hier hierüber eine Vereinbarung mit der zuständigen Behörde für den Rettungsdienst im Rahmen der Vorhalteplanung geschlossen wurde. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn am Betriebsstandort eines großen Unternehmens ein Notarzteinsatzfahrzeug rund um die Uhr vorgehalten werden soll, obwohl die Bedarfsberechnung eine entsprechende Vorhaltung nicht hergibt. In einem derartigen Fall könnte ein Finanzierungsdelta durch Dritte aufgefangen werden. Hierzu bedarf es dann einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde, Kostenträgern des Rettungsdienstes und dem Dritten.“

Zu der Frage, ob diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall rechtssicher gegeben sind, ist in dem von Innenminister Roger Lewentz unterzeichneten Brief keine Aussage getroffen worden. Das weitere Vorgehen muss der Landkreis daher gemeinsam mit der Stadt Ingelheim prüfen und abstimmen, wie der Notarztstandort Ingelheim nachhaltig für die Zukunft gesichert werden kann. „Ich werde weiterhin alles Mögliche dafür tun“, sagte Landrätin Dorothea Schäfer.

Medienanfragen

Pressestelle
06132/787-1012 
E-Mail schreiben