24.02.2021
Noch bis zum 31. Mai 2021 können sich Interessierte für den Umwelt- und Klimaschutzpreis 2021 des Landkreises Mainz-Bingen bewerben.
Gefördert werden vorbildliche Konzepte in drei Kategorien: technische und bauliche Projekte, Umwelt und Klimaschutzpädagogik sowie sonstige besondere und nachahmenswerte Klimaschutzaktivitäten. Vor allem die CO2-Einsparung liegt hierbei im Fokus. Aber auch andere Projekte, mit denen das Umwelt- und Klimabewusstsein der Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird, sind gefragt. Die Projekte sollen dazu motivieren, sich für den Umwelt- und Klimaschutz einzusetzen und damit dessen Notwendigkeit im Kreis bewusst zu machen. Der Preis hat in Mainz-Bingen eine lange Geschichte: Bereits 1992 wurde der Umweltschutzpreis erstmals vergeben, 2010 kam schließlich der Klimaschutzpreis dazu. 2016 wurden die beiden Preise schließlich zu einem vereint, das Preisgeld auf 10.000 Euro verdoppelt. Organisiert wird dies vom Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ) des Kreises Mainz-Bingen.
Bewerbungen müssen schriftlich mit Begründung eingesandt werden an: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ), Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein. Weitere Infos gibt es hier oder per Telefon unter 06132/787-2170.
Hinweis: Da der Klimaschutzpreis von 2020 auf das Jahr 2021 verschoben wurde, werden entsprechend auch bereits versendete beziehungsweise eingegangene Bewerbungen berücksichtigt!
Pressestelle
06132/787-1012
E-Mail schreiben
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
aktueller Hinweis: Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ermöglicht den persönlichen Bürgerservice während der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen: Das Verwaltungsgebäude in Ingelheim sowie die Außenstellen in Mainz, Nieder-Olm, Bingen und Oppenheim sind für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich - allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Mund-Nasen-Schutz. Spontane Besuche ohne Termin sind aus Infektionsschutzgründen nicht möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Pressestelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Gebhard
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Franziska Neumann
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Lara Dreesbach
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: kfz-bingen@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
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Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
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Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
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Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
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Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail, weitere Informationen gibt es telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
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Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
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Georg-Rückert-Straße 11
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Donnerstag 8 bis 17 Uhr
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Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
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Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
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Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
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Sparkasse Mainz
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Bankleitzahl: 550 501 20
IBAN: DE45 5505 0120 0100 0111 54
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Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
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IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
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