Ingelheim Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
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Burg Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
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Landskrone Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
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Trulli Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
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ZUGANGSREGELN FÜR BESUCHER

Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben.

Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. 

Außerdem schreibt die Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes die Tragepflicht von medizinischen Masken auch weiterhin für die Einrichtung zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern vor.

TERMINE: KFZ-ZULASSUNGSSTELLEN UND FÜHRERSCHEINSTELLEN

Termine bei den Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen werden bevorzugt online vergeben. 

Hier geht es zum Online-Terminkalender der KfZ-Zulassungsstelle.

Hier geht es zum Online-Terminkalender der Führerscheinstellen.

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente zum Download.

Bitte beachten Sie, dass die Standorte unserer Zulassungsstellen ausgewählt werden müssen, hierzu müssen Sie diesen vor der Terminvereinbarung auswählen, auch muss der Termin innerhalb von 2 Stunden bestätigt werden. Den Bestätigungslink erhalten Sie in der ersten E-Mail direkt nach der Terminvereinbarung. Anschließend erhalten Sie die zweite E-Mail mit der Terminbestätigung, den mit zubringenden Unterlagen und der Reservierungsnummer. Diese halten Sie bitte bei Ihrer Vorsprache vor Ort bereit!

Dringende Führerscheinanträge, die nichts mit der Umtauschfrist zu tun haben, bitten wir telefonisch mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern unserer Führerscheinstellen abzuklären.

INFOS ZUM UMTAUSCH DER PAPIERFÜHRERSCHEINE

Bis zum 19. Januar 2024 sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit dem Umtausch ihrer Papierführerscheine an der Reihe.

Online-Termine zum Umtausch Ihres alten Führerscheines können Sie hier direkt unter der Rubrik "EU-Kartenführerschein - Umtausch älterer Führerscheine in einen aktuellen Kartenführerschein - Antragstellung" buchen.

Den Antragsvordruck können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie unter der Rubrik "Führerscheine".

LANDKREIS NEWSLETTER: MAINZ-BINGEN IM BLICK

Sie möchten immer über das aktuelle Geschehen im Landkreis Mainz-Bingen auf dem Laufenden sein?

Dann abonnieren Sie hier Ihren persönlichen Newsletter mit wichtigen Nachrichten aus der Kreisverwaltung und haben damit "Mainz-Bingen im Blick".

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RETTUNGSDIENST - SACHSTANDSINFORMATION NOTARZTVERSORGUNG

Eine Sachstandsinformation zur Notarztversorgung zum Download finden Sie 

Öffnungszeiten

BÜRGERBÜRO & SERVICEZEITEN

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr (Kreuzhof Nieder-Olm 8 bis 17 Uhr)
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

HINWEIS: Damit eine persönliche Vorsprache möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

ALLGEMEINE VERWALTUNG & SPRECHZEITEN

Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr
bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr (Kreuzhof Nieder-Olm 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr)
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr

HINWEIS: Damit eine persönliche Vorsprache möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

ALLGEMEINE BAUVERWALTUNG, BAUAUFSICHT & BAUFÖRDERUNG

Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr

HINWEIS: Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

RETTUNGSDIENST - SACHSTANDSINFORMATION NOTARZTVERSORGUNG

Eine Sachstandsinformation zur Notarztversorgung finden Sie hier.

Mitarbeiter A-Z

Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/FORMATFABRIK GmbH medien & kommunikation

Kontakt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd

Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

Öffnungszeiten
Bürgerbüro

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:

Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten Allgemeine Bauverwaltung,  Bauaufsicht,  Bauförderung:

Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr

HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Medien- und Kommunikationsbüro

Kontakt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen 

Medien- und Kommunikationsbüro 
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd

Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind

Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012

Dörte Emrich 
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15

Jana Hollstein 
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14

Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17

Mehr zum Medienbüro finden Sie 

Kfz-Zulassungsstelle Bingen

Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Bingen

55411 Bingen am Rhein

Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: [email protected]

Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. 

Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

St.-Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim

Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]

Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.  

Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

Kontakt
Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98

Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten:

Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten Empfang:

Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr

Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier. 

HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail 

Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail

Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail

Kreuzhof Nieder-Olm

Kontakt

Besuchsadresse: Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm

Postadresse: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein

Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung

Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Jobcenter

Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

Kontakt

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim

06132/787-6000

Faxnummer 06132/787-6099

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bankverbindung

Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)

Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE

oder

Rheinhessen Sparkasse
BLZ: 553 500 10
Konto-Nr.: 100 0111 54
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR

Jobcenter Mainz-Bingen

Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ:  560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE

Ihre Behördennummer 115

Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.

De-Mail

ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.

Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:

krsvrwltngmnz-bngnd-mld

Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).

Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.